ASIA/MALAYSIA - Urteil zur Benutzung des Begriffs “Allah” gilt ausschließlich für den Herald

Freitag, 18 Oktober 2013

Kuala Lumpur (Fidesdienst) – Das Verbot der Benutzung des Begriffs “Allah” gilt nur für die katholische Zeitschrift Herald und nicht für andere christliche Veröffentlichungen oder die Bibel in malaiischer Sprache “Al-kitab”, die vorwiegend in den Staaten Sabah und Sarawak benutzt wird: dies teilt der stellvertretende Innenminister des Landes, Wan Junaidi Tuanku Jaafar, mit. In Malaysia findet derzeit eine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, nachdem das Berufungsgericht vor einigen Tagen der Zeitschrift die Benutzung des Begriffs “Allah” für Gott verboten hat. Unterdessen benutzen nach Angaben von Bischöfen die verschiedenen christlichen Konfessionen den Begriff in den Gottesdiensten und in der Bibel weiter.
Die “Christliche Föderation Malaysias” (CFM) hatte davor gewarnt, dass das Verbot der Benutzung des Begriffs “Allah” ausgedehnt werden könnte, „und alle Veröffentlichungen betreffen könnte”. Dies fordern muslimische Aktivisten der “Perkasa”-Gruppe, die eine Ausweitung auf “alle Kirchen und christlichen Veröffentlichungen in Sabah e Sarawak” forderte.
Zu einer “richtigen Auslegung des Urteils und Verzicht auf Instrumentalisierung” rief hingegen der „Verband der muslimischen Anwälte in Malaysia“ auf”. Der Vorsitzende des Verbandes, Zainur Rijal Abu Bakar, bestätigte, dass “das Urteil ausschließlich Veröffentlichungen der Wochenzeitschrift Herald betrifft”. Es wäre gefährlich, so der Verband, „wenn man meint, dass das Gericht ein allgemeines Verbot ausgesprochen hat, das für alle nichtmuslimischen Bürger des Landes gilt”. (PA) (Agenzia Fides 18/10/2013)


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