AFRIKA/GHANA – Recht auf Gesundheit in die Verfassujng einbeziehen: Kampagne der Katholiken

Samstag, 13 Juli 2013

Accra ( Fidesdienst) – Das Recht auf Gesundheit in die neue nationale Verfassung einbeziehen: das ist die offiziell vom Katholischen Nationalsekretariat , dem Exekutivorgan der Bischofskonferenz anlässlich der laufenden Revision der derzeitigen Verfassung lancierte Kampagne.
Bei Fides eingegangenen Informationen zufolge soll mit der „Agenda für das Recht auf gute Gesundheit“ genannten Kampagne erreicht werden, dass der Art. 30 aus dem 5. Kapitel der Verfassung von 1992 ersetzt wird, in dem vom „Recht des Kranken“ gesprochen wird. Der Vorschlag des Sekretariats besagt, man müsse von „Recht auf Gesundheit“ als einem in die Verfassung eingebauten Recht sprechen, sodass sichergestellt werden kann, dass jeder Bürger des Landes Zugang zu einem vollständigen Gesundheitsdienst hat.
Aus der dem Fidesdienst zugeschickten Note geht hervor, dass das „Recht auf Gesundheit“ auch „Ernährung, Hygiene, Umwelt-Hygiene und hygienisch-sanitäre Dienste umfasst sowie viele Gesundheitsprobleme , die alle betreffen – von den landwirtschaftlichen Gebieten bis zu den großen Städten“, erklärt Samuel Zan Akologo, der Exekutivsekretär des Departements für menschliche Entwicklung beim Katholischen Nationalsekretariat, auf einer Feier zur Eröffnung der Kampagne, die in allen Diözesen und in allen Gemeinden und Kirchenvereinen verbreitet wird.(CE) ( Fidesdienst, 13/07/2013)


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