ASIEN/PAKISTAN - Kirche bringt „Selbstschutzgruppen“ auf den Weg: sie sollen Episoden der Diskriminierung und Gewalt gegen religiöse Minderheiten beobachten

Freitag, 28 Juni 2013

Karachi (Fidesdienst) – Die christlichen Minderheiten in Karachi sollen künftig mit Hilfe von „Selbstschutzgruppen“ vor gewaltsamen Übergriffen und Terroranschlägen geschützt werden. Wie aus einer Verlautbarung hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegt, erörterte die Kommission für „Gerechtigkeit und Frieden“ der Konferenz der Ordensoberen in Pakistan bei einem Studien-Seminar am 26. und 27. Juni in Karachi Wege und Möglichkeiten zum Schutz der Gläubigen vor der im Land weit verbreiteten Gewalt, die oft auch christliche Gemeinden trifft.
Zu diesem Zweck organisiert die Kommission insgesamt 15 so genannte „Schutzgruppen“, denen Gläubige verschiedener Konfessionen, darunter Priester, Anwälte, Ärzte und andere Freischaffenden angehören sollen. Die von der Kommission auf den Weg gebrachten Gruppen sollen Episoden der Gewalt und Diskriminierung beobachten und damit zur Förderung der Gerechtigkeit in Pakistan beitragen.
Der katholische Laie Rasheed Gill, der für die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“ zuständig ist erklärt gegenüber dem Fidesdienst: „Die Sicherheitslage im Land verschlechtert sich. In den vergangenen Wochen gab es fundamentalistische und terroristische Übergriffe auf einfache Leute, Polizeibeamte, Häftlinge, Anwälte, Moscheen und Touristen. Wir möchten religiöse Minderheiten im Rahmen von Aufklärungsprogrammen unterstützen und schützen.“ Die „Schutzgruppen“ sollen deshalb in den verschiedenen Teilen des Landes Menschenrechtsverstöße beobachten und die Kommission auch unter rechtlichen Gesichtspunkten beraten. Nach Aussage von Gill sollen im Rahmen eines dreijährigen Projekts insgesamt 30 solcher Gruppen gebildet werden, damit das ganze nationale Territorium abgedeckt ist.
Pastor Nasir John betont gegenüber dem Fidesdienst: „Diese Gruppen füllen eine große Lücke: viele christliche Gläubige sehen sich infolge der Gewalt zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Wohnorts gezwungen“. Oft komme es auch zur Diskriminierung oder Benachteiligung von Mitgliedern religiöser Minderheiten, wie Christen oder Hindus, weil diese keine Bestechungsgelder an Polizeibeamte oder Richter zahlen können. (PA) (Fidesdienst, 28/06/2013)


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