ASIEN/VIETNAM - Zweifel am angeblichen Selbstmord eines christlichen Religionsführers im Gefängnis

Donnerstag, 11 April 2013

Dank Nong (Fidesdienst) – Es gibt berechtigte Zweifel im Zusammenhang mit dem Tod von Hoang Van Nga, eines führenden Vertreters der evangelischen vietnamesischen Kirche, der am 17. März in Polizeigewahrsam im Distrikt Dak Glong in der Provinz Dak Nong starb. Wie Beobachter dem Fidesdienst mitteilen soll der Religionsvertreter nach Angaben der Polizei Selbstmord verübt haben. Daran zweifeln die angehörigen des Opfers, die vielmehr glauben, dass er an den Folgen von Misshandlung und Folter starb.
Nach Angaben der Angehörigen wurden die Ehefrau und die Schwägerin von Ngai am 14. März aus bisher unbekannten Gründen und ohne Haftbefehl festgenommen. Ngai uns sein älterer Bruder Hoang Van Pa wurden am darauf folgenden Tag ebenfalls festgenommen und in einer benachbarten Zelle inhaftiert. Um 3.00 Uhr morgens des 17. März hatte der Bruder von Ngai den Lärm heftiger Schläge aus der Zelle seines Bruders gehört. Als die Polizei ihn aus der Zelle brachte, „war er völlig bewegungslos, als ob er tot wäre und hatte blaue Zeichen am Hals“, so der Bruder und Augenzeuge. Am Tag danach gab die Polizei den Tod des Inhaftierten bekannt, der „aus eigener Initiative die Finger in eine Steckdose gesteckt“ haben soll.
Wie die Nichtregierungsorganisation „Christian Solidarity Worldwide“ (CSW) berichtet, gehörte der 38jährige Ngai der staatlich anerkannten „Evangelischen Kirche in Südvietnam“ an. Er gehörte der Volksgruppe der Hmong an, die bei den vietnamesischen Behörden äußerst unbeliebt ist. Wie Beobachter dem Fidesdienst berichten, soll er ein „mitfühlender und mutiger Mensch gewesen sein“. Ngai hatte unterdessen auch Kritik am Machtmissbrauch der Regierungsbeamten geübt und die Zahlung von Bestechungsgeldern verweigert.
Seine Familie ist überzeugt, dass es sich bei der Todesursache nicht um Selbstmord handelt und betont, dass über 300 Zeugen, „die Hämatome und tiefen Schnitte und den verletzten Schädel gesehen haben“. Eine Obduktion soll ohne Wissen der Angehörigen stattgefunden haben. Aus diesem Grund fordern sie von den zuständigen Stellen sorgfältige Ermittlungen und die Bestrafung der Verantwortlichen. Nach Angaben von CSW „könnte das Opfer an den Folgen der Folter während des Polizeigewahrsams gestorben sein. Deshalb fordern wir ernsthafte Untersuchungen und Maßnahmen zum Schutz der Religionsfreiheit, damit weitere Verstöße gegen Gläubige verhindert werden“. (PA) (Fidesdienst, 11/04/2013)


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