ASIEN/PAKISTAN - Petition zur Streichung der Todesstrafe aus dem Blasphemiegesetzt

Donnerstag, 7 März 2013

Hongkong (Fidesdiesnt) – Die Streichung der Todsstrafe aus dem Blasphemiegesetz und die Rücknahme der Anklage gegen Sherry Rehman sind Gegenstand einer Petition, die von der Asian Human Rights Commission (AHRC) auf den Weg gebracht wurde. Die Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Hongkong initiierte eine einer Unterschriftensammlung, der sich bald auch andere Verbände und Einrichtungen in Pakistan und anderen Ländern in Asien und in aller Welt anschlossen.
Wie es in einer Mitteilung der AHRC heißt, die dem Fidesdienst vorliegt, gab das Urteil des Obersten Gerichts in Pakistan, das die „Zulässigkeit“ der Anklage wegen Blasphemie gegen die pakistanische Botschafterin in den USA und ehemalige Abgeordnete der Pakistan People’s Party, Sherry Rehman bekräftigte, den Anstoß zu der Initiativen. Die Politikerin hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Revision des Blasphemieparagraphen eingereicht (vgl. Fidesdienst vom 19/01/2013). Nach Ansicht von AHRC will das Oberste Gericht mit diesem Urteil „die Zustimmung islamistischer Gruppen gewinnen“.
Doch so die Nichtregierungsorganisation, werde es auch den höchsten Institutionen des Landes der Missbrauch des Blasphemiegesetzes möglich gemacht. Außerdem ebne eine Bestätigung der Vorwürfe gegen Rehman durch das Oberste Gericht, die auf der Grundlage der von ihr geübten Kritik an dem Gesetz im Rahmen einer Fernsehdebatte erstattet wurde, der „Unterdrückung der Ausdrucksfreiheit im Land den Weg“.
AHRC fordert in ihrer Petition das neue pakistanische Parlament, das in den kommenden Monaten gewählt wird, dazu auf die Todesstrafe aus dem Blasphemieparagraphen zu streichen und die Anklage gegen Sherry Rehman rückgängig zu machen.
„Blasphemie wird als Mittel zur Einschränkung der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit im Land benutz und wird nun auch von Richtern dazu eingesetzt, den Bürgern des Landes zu verbieten, Fragen des Missbrauchs des Gesetzes durch Fundamentalisten zu diskutieren“, heißt es in der Verlautbarung abschließend. (PA) (Fidesdienst 07/03/2013)


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