ASIEN/INDONESIEN - Religionsfreiheit: Religiöse Minderheiten im Visier, Regierung bleibt untätig

Dienstag, 5 März 2013

Jakarta (Fidesdienst) – Die indonesische Regierung ist unfähig, religiöse Minderheiten vor wachsender religiöser Intoleranz und Gewalt zu schützen: allein im Jahr 2012 gab es 264 Anschläge. Dies geht aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation „Human Rights Watsch“ (HRW) mit dem Titel: „Im Namen der Religion“ vor, der dem Fidesdienst vorliegt. Die Autoren fordern Präsident Susilo Bambang Yudhoyono deshalb zu einer „Null-Toleranz“-Politik gegen wiederholte Übergriffe auf religiöse Minderheiten auf. Während islamistische Gruppen christliche Kirche und „abtrünnige Sekten“ angreifen, schauten Regierung und Polizei untätig zu oder nehme extremistische Gruppen sogar aktiv in Schutz, so HRW.
Der Bericht dokumentiert „ein Scheitern der Regierung“, was dazu führt, dass militante Gruppen zunehmend aggressiver werden, da sie straflos bleiben. Dies gehe zu Lasten der Ahmady-Gemeinden (die von Islamisten als Häretiker betrachtet werden), Christen und schiitische Gemeinden. Wie aus einer Untersuchung in 10 Provinzen des Landes hervorgeht, wurden in insgesamt 264 Fällen Gewalt gegen religiöse Minderheiten verübt. Größtenteils bleiben Mandaten und Täter straflos. In zwei Fällen weigerten sich lokale Beamte, Beschlüsse des Obersten Gerichts umzusetzen, die Minderheiten den Bau von Kultstätten erlaubten. Sogar der Minister für religiöse Angelegenheiten, Suryadharma Ali, heißt es in dem Dokument, habe „diskriminierende Äußerungen“ gemacht.
Wie HRW betont sollte „Yudhoyono darauf bestehen, dass jeder Übergriff gegen Minderheiten strafrechtlich verfolgt wird, wohingegen bisher im wesentlichen nur Gleichgültigkeit gezeigt wurde“. Oft seien Einschüchterungen und Quälerei unter Minderheiten von Regierungsbeamten und Sicherheitskräften sogar begünstigt worden. Zu den in Indonesien aktiven extremistischen Gruppen gehören insbesondere das „Forum Umat Islam“ und die „Front Pembela Islam“: sie treten für einen sunnitischen Islam ein, der Nichtmuslime als „Ungläubige“ und „Gottesschänder“ betrachten.
Vor einem solchen Hintergrund komme es zu einer Untergrabung der Religionsfreiheit für Christen und andere Minderheiten. Diese werde von öffentlichen Institutionen, darunter auch das Ministerium für religiöse Angelegenheiten und der Rat für die Beobachtung des Glaubens (unter Schirmherrschaft der Staatsanwaltschaft) und dem staatlich anerkannten Rat der Ulema gerechtfertigt und befürwortet. (PA) (Fidesdienst, 05/03/2013)


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