ASIEN/LIBANON - Prokurator des maronitischen Patriarchen zum neuen Wahlrecht: „Die Einigung auf den ‚orthodoxen’ Vorschlag dient bestimmten Zwecken“

Mittwoch, 20 Februar 2013

Beirut (Fidesdienst) - Die gemischte Kommission des libanesischen Parlaments hat gestern mehrheitlich den Artikel 2 des Wahlrechts gebilligt, der von der so genannten ‚orthodoxen Gruppierung’ vorgeschlagen worden war. Der Artikel besagt, dass jeder Bürger für die Abgeordneten der eigenen religiösen Konfession auf der Grundlage des Modells einer Verhältniswahl, das den Libanon zu einem einzigen Wahlkreis macht.
In einer seit Monaten Anhaltenden Debatte hatten sich die sunnitische Partie „Zukunft“ unter Leitung von Saad Hari, unabhängige christliche Kandidaten und der libanesische Präsident und maronitische Christ Michel Sleiman gegen den so genannten ‚orthodoxen Vorschlag“ entschieden abgelehnt.
„Die Einigung auf den ‚orthodoxen’ Vorschlag, so der Prokurator des maronitischen Patriarchen beim Heiligen Stuhl, Bischof Francois Eid, „muss richtig verstanden werden. Das Gesetz scheint an sich dem Geist des Pluralismus und des Zusammenlebens der verschiedenen Religionsgemeinschaften zu widersprechen, der dem zivilen und politischen Leben im Libanon zugrunde liegt. Deshalb könnte es sein, dass der Präsident es als verfassungswidrig betrachtet und ablehnt. Im Libanon wird jedes Gesetz, das dem Prinzip des Zusammenlebens zwischen Christen und Muslimen widerspricht abgelehnt. Ich glaube, dass mit die Zustimmung zum ‚orthodoxen’ Vorschlag bestimmten Zwecken dient: man will mit diesem Vorschlag ein Wahlrecht begraben, dass sich ein an einem Modell aus den 60er Jahren inspiriert und von allen als ungereicht und unangemessen für die heutige libanesische Gesellschaft betrachtet wird. Nur die drusische Partie Walid Jumblatt ist da anderer Ansicht“. (GV) (Fidesdienst, 20/02/2013)


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