ASIEN/BANGLADESCH - Bürgerbewegungen fordern Anti-Diskriminierungs-Gesetz

Dienstag, 19 Februar 2013

Dakka (Fidesdienst) – Der Anspruch auf „Gleichberechtigung“ und Gleichheit ist Teil der Universalen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und von der bengalischen Verfassung. Trotzdem ist die Diskriminierung in Bangladesch weit verbreitet: es gibt Gewalt gegen Frauen, mangelnden Zugang zum Bildungswesen und Diskriminierung im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Kaste oder Religion. Aus diesem Grund sind Anti-Diskriminierungsgesetze dringen notwendig, die solche Praktiken verbieten und bestrafen. Dies fordern verschiedene Bürgervereinigungen in Bangladesch in einem auch von Religionsvertretern unterstützten gemeinsamen Appell, der dem Fidesdienst vorliegt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen die „Bangaldesh Legal Aid and Services Trust“ (BLUST), „FAIR“, „Banlsadesh Horjon Oikko Porishod“, „Maunsher Jonno Foundation“ und andere.
Der Appell erinnert insbesondere an die Diskriminierung von Kasten: das Verbot der Kastendiskriminierung werde nicht umgesetzt und es komme sowohl in muslimischen als auch in hinduistischen Kreisen zu hierarchischem Verhalten aufgrund der Kastenzugehörigkeit. Die meisten „Dalit“ (die sogenannten Unantastbaren“) leben weit unterhalb der Armutsgrenze und haben kaum Zugang zum Bildungs- und Gesundheitswesen. Zu Diskriminierung komme es auch auf der Grundlage der Rasse oder der Stammeszugehörigkeit: betroffen seien vor allem indigene Völker in Bangladesch insbesondere im Zusammenhang mit „land grabbing“ oder Verweigerung von Rechten.
Der Appell prangert auch die Diskriminierung auf religiöser Ebene an: obschon die Verfassung ein säkulares Staatssystem vorsehe, erkläre die achte Verfassungsänderung den Islam zur Staatsreligion, was zu einer „Unterscheidung in Klassen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen“ führe. Zur Diskriminierung religiöser Minderheiten durch den Staat komme es auch im Rahmen von Gesetzen die religiösen Minderheiten den Anspruch auf Grundbesitz verweigern. In diesem Zusammenhang beklagt der Appell weit verbreitete Gewalt und Straffreiheit bei Vergehen an religiösen Minderheiten, darunter Buddhisten, Ahmandi und Christen.
Besonders beklagenswert sei jedoch auch die Diskriminierung von Frauen: es gebe keine Gleichberechtigung, Zwangsehen seien üblich, es gebe für Frauen kein Erbrecht und keinen Zugang zur Bildung. Weit verbreitet seien Vergewaltigungen und Missbrauch, wobei Täter oft straffrei blieben.
Nicht zuletzt weist der Appell auch auf die Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung, Aidskranke und Homosexuelle hin.
Deshalb fordern die Bürgerbewegungen von der Regierung gesetzliche Maßnahmen, die Anwendung des Prinzips der Gleichberechtigung und Verbote der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einem Volksstamm, einer Kaste, einer Religion oder einem Geschlecht. (PA) (Fidesdienst, 19/02/2013)


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