AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Verhandlungen mit der M23 dürfen die Verfassung nicht beeinträchtigen

Freitag, 1 Februar 2013

Kinshasa (Fidesdienst) – Bei den Gesprächen zwischen den Vertretern der Regierung und der Bewegung des 23. März (M23) gab es neue Meinungsverschiedenheiten, die eine Aussetzung des Dialogs befürchten ließen.
Die M23 forderte die Annullierung der Wahl vom 28. November 2011 und die Auflösung des Senats und der Provinzversammlungen sowie die Schaffung eines Übergangsrates, der a) eine Verfassungsrevision vornehmen, b) eine Übergangsregierung bilden, c) die Stabilität der anderen Institutionen der Republik fördern, d) die Unabhängige Wahlkommission umstrukturieren und e) Neuwahlen organisieren soll. Diese Forderungen der M23 wurden von der Regierungsdelegation abgelehnt.
Wie aus einer Verlautbarung des Netzwerks „Rete Pace per il Congo“ hervorgeht, wird man zur Überwindung des derzeitigen Stillstands auf die am 18. Dezember 2012 unterzeichneten internen Vereinbarungen zurückgreifen müssen, wo es heißt, dass „die Regierung die legitimen Forderungen der M23 anhören und prüfen muss“, gleichzeitig aber auch festgelegt wird, dass „der Dialog die Verfassung nicht beeinträchtigen darf“.
„Dieser Bezug auf die Verfassung wird ausschlaggebend dafür sein, welche Forderungen der M23 als legitim betrachtet werden. Alle Vorschläge, die die Prinzipien und Werte der Verfassung respektieren kann angenommen werden, jeder Vorschlag, der der Verfassung widerspricht muss abgelehnt werden“, so das Netzwerk.
„Die Menschen wünschen sich ganz einfach Gerechtigkeit“, heißt es in der Verlautbarung weiter, „wer desertiert, Kindersoldaten rekrutiert, Verbrechen begeht und die Institutionen des Staates nicht respektiert, muss ganz einfach festgenommen, der Justiz übergeben und vor ein Gericht gestellt werden“. „Gerechtigkeit ist der einzige Weg zu Frieden und Aussöhnung im Land“, so das Netzwerk abschließend. (LM) (Fidesdienst, 01/02/2012)


Teilen: