ASIEN/INDIEN - Vergewaltigung und Mord einer 23jährigen Frau: minderjähriger Täter wird bald freikommen

Dienstag, 29 Januar 2013

New Delhi (Fidesdienst) – einer der sechs Angeklagten im Fall der Vergewaltigung und Tötung der 23jährigen indischen Frau, der vor einem Monat das Interesse der Weltöffentlichkeit auf sich zog ist minderjährig: dies stellt das Jugendgericht in Delhi fest. Diese Tatsache könnte in der Praxis der indischen Justiz dazu führen, dass er schon in wenigen Monaten freikommen wird. Der Angeklagte ist „17 Jahre und fast sieben Monate“ alt und wird erst am 4. Juni dieses Jahres volljährig sein. Das indische Recht sieht vor, dass ein Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren im Falle einer Verurteilung für höchstens drei Jahre in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen werden darf und danach freigelassen werden muss. Aus der Jugendstrafanstalt muss ein Jugendlicher aber auch bei Erreichen des 18. Lebensjahres freigelassen werden, wonach er nicht erneut verurteilt oder inhaftiert werden darf. Auf diese Art und Weise würde der Angeklagte bei erreichen seines 18 Lebensjahres wieder frei sein.
Der Leiter des „Franciscan Peace Centre“ in Tamil Nadu und Sekretär des Büros für Menschliche Entwicklung der Föderation der Asiatischen Bischofskonferenzen (FABC), P. Nithiya Sagayam (Ofm Cap) betont im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Sollte der Jugendliche ein derart schweres Verbrechen, wie Vergewaltigung und Mord, begangen haben, ist es dann eine Lösung, ihn wieder freizulassen? Dies ist ein ernstes Problem für das land und eine Frage, mit der man sich dringend befassen muss, da es dabei um Legalität und Straffreiheit geht. Man sollte sich dabei fragen: wen kann man als minderjährig betrachten? Ist ein junger Mann, der vergewaltigt und mordet noch minderjährig? Dieser Jugendliche hat sich ganz offensichtlich unter zivil- und strafrechtlichen Gesichtspunkten schuldig gemacht“. „Minderjährige“, so P. Sagayam, „werden in Indien einer von den Massenmedien verbreiteten Kultur beeinflusst, die Gewalt und Sex propagiert. Dies ist nicht gut für ihre psychische und physische Entwicklung und führt zu Verbreitung von Kriminalität in der Gesellschaft“. (PA) (Fidesdiesnt, 29/01/2013)


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