AFRIKA/ÄGYPTEN - Patriarch Tawadros II.: Koptisch-orthodoxe Vertreter könnten sich aus der verfassungsgebenden Versammlung zurückziehen

Donnerstag, 15 November 2012

Kairo (Fidesdienst) – Der neue koptisch orthodoxe Papst Tawadros II. wünscht sich, dass die neue ägyptische Verfassung den Artikel 2 der bisherigen Verfassung ohne Änderungen beibehalten wird – der die Sharia als Grundlage der Gesetzgebung anerkennt – und wird den Rückzug der koptischen Vertreter aus der Versammlung fordern, sollten die Versuche einer Änderung im Sinne der Islamisten erfolgreich sein.
Der Patriarch, der am kommenden 18. November offiziell in sein Amt eingesetzt wird, äußerte sich in diesem Sinne gegenüber einer Delegation der Gewerkschaften der Journalisten und Anwälte am vergangenen 12. November im Kloster Deir Amba Bishoi. Bei diesem Anlass bekräftigte das Oberhaupt der größten christlichen Glaubensgemeinschaft im Nahen Osten, dass die koptisch-orthodoxe Kirche in Absprache mit Vertretern der muslimischen Al-Azar-Universität eine gemeinsam Analyse der verschiedenen umstrittenen Artikel erarbeiten wird.
Unter den rund einhundert Mitgliedern der verfassungsgebenden Versammlung befinden sich etwa einhundert Christen. Vier davon – zwei orthodoxe Kopten, ein Protestant und der koptisch-katholische Bischof Yohanna Qulta – wurden direkt von den jeweiligen Gemeinden ernannt.
Wie der katholisch-koptische Weihbischof von Alexandria, Botros Fahim Awad Hanna, betont, könnte diese entschlossene und ausgeglichene Stellungnahme des Patriarchen sich positiv auf die Debatte über die neue Verfassung in Ägypten auswirken, da sie den Bemühungen der Salafisten im Hinblick auf eine Islamisierung des Landes entgegenwirkt. „Auch ein Großteil der Muslime“, so Bischof Hanna im Gespräch mit dem Fidesdienst, „lehnt dieses strenge und engstirnige Linie ab. Während alle sich einig sind, dass die Prinzipien des Friedens und der Gerechtigkeit, die auch der muslimischen Rechtssprechung innewohnen, das Rechte und die Gesetz inspirieren sollten, soweit es dem Naturrecht entspricht.“ (GV) (Fidesdienst, 15/11/2012)


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