ASIEN/VIETNAM - Vier katholische Studenten "wegen aufständischer Aktivitäten" zu Haftstrafen verurteilt: sie traten für Religionsfreiheit und Lebensschutz ein

Donnerstag, 24 Mai 2012

Hanoi (Fidesdienst) – Wegen „staatsfeindlicher Propaganda“ wurden vier katholische Stundenten zu einer Haftstrafe verurteilt. Dies entschied heute ein Gericht in Hanoi auf der Grundlage eines Artikels des Strafgesetzbuchs, der Haftstrafen von 3 bis 20 Jahren vorsieht. Duong Van Dau, Tran Huu Duc, Chu Manh Son und Hoang Phong sind zwischen 23 und 25 Jahre alt und kommen aus einer kleinen katholischen Gemeinde in der Provinz Nghe An, wo sie bereits im vergangenen Jahr festgenommen wurden, weil sie an „aufständischen Aktivitäten“ beteiligt gewesen sein sollen: sie hatten Flugblätter mit angeblich regimekritischen Inhalten verteilt. Auf den Flugblättern wurde Religions- und Meinungsfreiheit, Bekämpfung von Abtreibung und Hilfen für Waisen und Opfer von Naturkatastrophen gefordert.
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurden folgende Haftstrafen gegen sie verhängt: drei Jahre und sechs Monate für Duong Van Dau, drei Jahre und drei Monate für Tran Huu Duc und drei Jahre für Chu Manh Son. Außerdem wurde ein 18monatiger Hausarrest veranlasst. Der vierte Angeklagte wurde ebenfalls zu 18 Monaten Haft verurteilt, doch die Haftstrafe wurde zunächst ausgesetzt.
Das Gerichtsgebäude, vor dem sich Hunderte vorwiegend katholische Demonstranten zu einer Solidaritätskundgebung versammelt hatten, wurde von zahlreichen Polizeibeamten bewacht. Einheimische und internationale Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Human Rights Watch, verurteilen das Vorgehen der vietnamesischen Behörden gegen die Aktivisten.
Wie aus dem Jahresbericht 2012 von Amnesty International hervorgeht, der heute veröffentlicht wurde, kommt es in Vietnam weiterhin zu schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Besonders gefährdet seien, so Amnesty International, Aktivisten die sich für Demokratie und Reformen des Arbeitsrechts oder den Schutz der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten einsetzen. Dabei berufen sich staatliche Behörden oft auf den Artikel 79 des Strafrechts („aufständische Aktivitäten“) und den Artikel 88 („staatsfeindliche Propaganda“). Im Jahr 2010 mussten sich 20 Dissidenten in neun Prozessen vor Gericht rechtfertigen. 18 Aktivisten wurden festgenommen, darunter 13 Katholiken. (PA) (Fidesdienst, 24/05/2012)


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