ASIEN/PAKISTAN - Blasphemiegesetz: Ein Moratorium ist dringend notwendig

Samstag, 9 April 2011

Faisalabad (Fidesdienst) – Im Zusammenhang mit dem Fall Arif Masih, einem weiteren Opfer falscher Anschuldigungen wegen Blasphemie, wird erneut deutlich, wie dringend notwendig ein Moratorium zur Blasphemiegesetz in Pakistan ist. Dies betont Paul Bhatti, Sonderberater des pakistanischen Premierministers für religiöse Minderheiten im Gespräch mit dem Fidesdienst. Ein solches Moratorium stößt in Pakistan auf die Zustimmung zahlreicher Intellektuellen, Journalisten, Wissenschaftler und Menschrechtsaktivsten.
„Wir müsse dringend eine Lösung finden, damit der Missbrauch des Gesetzes verhindert wird. Man kann dabei an ein Moratorium oder an eine Änderung des Gesetzes denken. Doch man muss vor allem dafür arbeiten, dass sich die Mentalität und die Kultur ändern: es gibt in Pakistan Einzelpersonen und Organisationen, die dieses Gesetz missbrauchen um Unruhe und Spannungen zu provozieren“, so Bhatti.
Mehdi Hasan, der Vorsitzende der „Menschenrechtskommission in Pakistan“, die in dem asiatischen Land großes Ansehen genießt, betont im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Wir begrüßen im Grunde ein Moratorium zum Blasphemiegesetz, obwohl wir offiziell die Abschaffung fordern. Es muss daran erinnert werden, dass es in Pakistan bis 1986 keine Anklagen wegen Blasphemie gab und danach innerhalb von 20 Jahren rund 1.000 solcher Anzeigen erstattet wurden. Insgesamt 70 Menschen wurden Opfer von außergerichtlichen Hinrichtungen.“
Der Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Pakistan betont, dass „das Blasphemiegesetz auch als ‚schwarzes Gesetz’ bezeichnet wird. Die Idee eines Moratoriums begrüße ich sehr: denn es würde zumindest dazu dienen, einen weiteren Missbrauch zu verhindern. Doch ich glaube kaum, dass die Regierung darauf eingehen wird“.
Haroon Barkat Masih, Vorsitzender der Masihi Foundation, die die Causa der wegen Blasphemie zum Tode verurteilten Christin Asia Bibi betreut, sagt im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Das Moratorium wäre ein erster Schritt, um zu verhindern, dass das Gesetz weiteren Schaden anrichtet: die Regierung könnte radikalislamische Gruppen damit beruhigen, dass das Gesetz weiterhin in Kraft bleibt, doch es würde der Missbrauch und die Instrumentalisierung des Gesetzes verhindert.“
Weitere konkrete Vorschläge zur Verhinderung des Missbrauchs fordern die Beauftragung hochrangiger Polizeibeamter mit der Registrierung von Anzeigen wegen Blasphemie und die direkte Zuständigkeit des Obersten Gerichts für Blasphemieverfahren, da andere erstinstanzliche Gerichte oft großen Druck ausgesetzt sind. (PA) (Fidesdienst, 09/04/2011)


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