VATIKAN - Schlussdokument des 6. Internationalen Kongresses der Tourismusseelsorge: die Pastoral für jene Menschen, die vom Sex-Tourismus ausgebeutet werden, als eine vorrangige Aufgabe der Kirche

Dienstag, 27 Juli 2004

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Zum 6. Internationale Kongress für die Tourismusseelsorge, der vom 5. bis zum 8. Juli 2004 im Ausbildungszentrum für Seelsorge in Bangkok, Thailand stattfand, wurde nun ein Schlussdokument veröffentlicht. Organisiert wurde der Kongress vom Päpstlichen Rat für die Pastoral der Migranten und der Menschen unterwegs in Zusammenarbeit mit der Katholischen Kommission für Tourismus der Thailändischen Bischofskonferenz. Das Thema der Konferenz lautete „Für einen Tourismus im Dienste der Zusammenführung der Menschen“ im Zusammenhang mit der Tourismusseelsorge. Im Schlussdokument werden zunächst noch einmal die Programmpunkte und die Vorträge und Teilnehmer sowie die Erfahrungsberichte, der in diesem Bereich Tätigen genannt. Sodann formulierten die Teilnehmer eine Reihe von Empfehlungen. Es folgen die Empfehlungen und Appelle im Zusammenhang mit dem Sextourismus im Wortlaut:
1. Während des Kongresses wurde unterstrichen, dass der Tourismus, der zu einer sozialen und wirtschaftlichen Erscheinung globalen Ausmaßes geworden ist, dazu beitragen sollte, die Völker und Kulturen zusammen zu führen; die Umwelt zu fördern, ohne die natürlichen Rohstoffe zu gefährden; den kulturellen und wirtschaftlichen Reichtum der örtlichen Bevölkerung zur Blüte zu bringen und sie zu bereichern; alle Formen der Diskriminierung und der Ausbeutung zu bekämpfen oder, was noch schlimmer ist, die sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Minderjährigen.

2. In diesem Zusammenhang betrachten die Teilnehmer des Kongresses, inspiriert von der Liebe Christi zu den Armen, die Pastoral für jene Menschen, die vom Sex-Tourismus ausgebeutet werden, als eine vorrangige Aufgabe der Kirche. Mit zu den verwundbarsten Menschen unter ihnen gehören gewiss die Frauen, Minderjährigen und Kinder, die ganz besonders der Seelsorge bedürfen, aber der Schutz und die ganz besondere Sorge für die Kinder drängt uns dazu, für diese spezielle Gruppe von Menschen, die rücksichtslos ausgenutzt werden, die folgenden Empfehlungen auszusprechen:
a. Kindern in dieser Situation muss man Mitgefühl, gesetzlichen Schutz und die Wiederherstellung ihrer menschlichen Würde sichern.
b. Das Kind darf in Fällen, in denen der Inhalt der Konvention über die Rechte der Kinder verletzt wurde, wie zum Beispiel im Fall des sexuellen Missbrauchs, nicht kriminialisiert werden. Im Gegenteil, die Einwanderungsbehörden sollten diesen Tatsachen besondere Aufmerksamkeit widmen.
c. Die staatlichen Behörden sollten den Maßnahmen gegen den Menschenhandel und gegen die wirtschaftliche Ausbeutung besonders von Kindern im Sex-Tourismus absoluten Vorrang und höchste Dringlichkeit einräumen.
d. Staatliche Institutionen sollten die Durchsetzung der Gesetze zum Schutze der Kinder vor der sexuellen Ausbeutung im Tourismus verstärken und die Gesetzesbrecher durch intensive, koordinierte und nachdrückliche Anstrengungen in allen Bereichen der Gesellschaft und in Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen vor Gericht stellen.
e. Die betroffenen Diözesen und Gemeinden sollten den Kindern, die zu sexuellen Zwecken im Tourismus ausgebeutet werden, eine angemessene Seelsorge bieten. Sie sollten das Bewusstsein der Gesellschaft dafür wecken, wie ernst die Situation ist, und über dieses gesellschaftliche Übel und über Wege, wie man damit umgehen kann, informieren.
f. Die betroffenen Diözesen und Gemeinden sollten Strukturen für die Seelsorge von ausgebeuteten Kindern als wichtigen Teil ihrer Mission der Evangelisierung einrichten; und sie sollten im Dialog und aktiv mit den lokalen staatlichen Behörden zusammenarbeiten, um die Kindesausbeutung mit praktischen Maßnahmen zu bekämpfen.
g. Die Diözesen und die Gemeinden sollten bestehende Strukturen des Apostolats unterstützen oder neue Strukturen einrichten, die sich der Opfer voller Mitleid und Liebe annehmen, ihnen legalen Beistand, Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft, und wenn es sich um Christen handelt, in ihre Glaubensgemeinschaft anbieten.
h. Nationale und regionale Konferenzen über die Tourismusseelsorge sollen für all die Behörden abgehalten werden, die für die soziale und apostolische Tätigkeit zuständig sind, um die hier ausgesprochenen Empfehlungen durchzusetzen. (SL) (Fidesdienst, 27/7/2004 - 64 Zeilen, 598 Worte)


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