Juni 2004: „Dass in den Ländern Asiens Religionsfreiheit als fundamentales Menschenrecht geachtet wird“. Kommentar zur Missionsgebetsmeinung des Heiligen Vaters von Erzbischof Oswald Gracias von Agra (Indien)

Freitag, 28 Mai 2004

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Die Welt hat sich mit der Veröffentlichung der Universalen Menschenrechtserklärung im Jahr 1948 für die Förderung dieser Rechte ausgesprochen. Von vielen wurde dies als das Erreichen eines Zieles und die Verwirklichung eines Ideals betrachtet. Seither sind über 50 Jahre vergangen und der Einfluss dieser Erklärung hat sich in verschiednen Bereichen bemerkbar gemacht, zum Beispiel bei der Formulierung der Texte der Verfassungen verschiedener Länder, die nach der Verabschiedung dieser Erklärung geschrieben wurden. Anlässlich des 50. Jahrestages der Menschenrechterklärung fanden in verschiedenen Teilen der Welt Feiern statt, bei denen jedoch eines klar wurde: während auf der einen Seite in diesem Bereich große Fortschritte gemacht wurden, gibt es immer noch Regionen der Welt, in denen die Menschenrechte nicht anerkannt oder missachtet werden. Papst Johannes Paul II. ist selbst konkret ein leidenschaftlicher Förderer des Schutzes der Menschenrechte. Bereits in seiner ersten Enzyklika Redemptor Hominis (1979) schrieb er über die Grundlagen der Menschenrechte.
Doch man kann nicht von einem umfassenden Schutz der Menschenrechte sprechen, wo es keine Religionsfreiheit gibt. Johannes Paul II. hat sich oft zu diesem Thema geäußert. In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 1999 erwähnte der Papst dieses Thema wiederholt. „Die Religion drückt die tiefste Sehnsucht der menschlichen Person aus, die Religion bestimmt ihre Weltanschauung und regelt die Beziehung zu den anderen: Letztlich gibt sie die Antwort auf die Frage nach dem wahren Lebenssinn im persönlichen und im sozialen Bereich. Die Religionsfreiheit bildet daher den Kern der Menschenrechte. Sie ist so unantastbar, dass sie fordert, dass der Person auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt wird, wenn das Gewissen es verlangt. Denn jeder ist gehalten, dem eigenen Gewissen in jeder Situation zu folgen, und darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln.(6) Gerade deshalb darf niemand gezwungen werden, unbedingt eine bestimmte Religion anzunehmen, welche Umstände oder Beweggründe es auch immer dafür geben mag.“ (Nr.5).
In Asien, das im Mittelpunkt der Missionsgebetsmeinung für den Monat Juni steht, gibt es verschiedene Gegebenheiten, was die Menschenrechtslage anbelangt. Amnesty International nennt eine Reihe von asiatischen Ländern auf der Liste der Nationen, die eines besonderen Augenmerks hinsichtlich der Menschenrechtslage bedürfen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: in verschiedenen Ländern treten Regierungen die Menschenrechte mit Füssen; anderswo halten totalitäre Regime den Staat für wichtiger als die Individuen, deren Rechte deshalb der Regierung untergeordnet sind; in anderen Ländern schränken fundamentalistische religiöse Gruppen, die die Regierung kontrollieren, die Religionsrechte der Anhänger anderer Religionen ein. Außerdem gibt es in verschiedenen asiatischen Ländern noch keine Trennung zwischen Staat und Religion und deshalb gelten für die vorherrschende Religion Privilegien, die den andern verleugnet werden.
Asien ist ein großer und vielfältiger Kontinent mit sehr unterschiedlichen Gegebenheiten. Auf der einen Seite gibt es „liberale Demokratien“ mit einem hohen Niveau an religiöser Toleranz, in denen die einzelnen Bürger ihren Glauben frei praktizieren und verkünden dürfen. Auf der anderen Seite gibt es Länder, die die Religionsfreiheit praktisch verwehren, obschon sie von den Gesetzen als Recht anerkannt wird. Die einzelnen Aspekte des religiösen Lebens werden von der Regierung kontrolliert: sie genehmigt die Ausbildung von Priestern, die Veranstaltung von Versammlungen, die Zuteilung und Versetzung von Priestern. Unter dem Deckmantel der so genannten „Patriotischen Vereinigung“ befindet sich die Situation unter der Kontrolle der Regierung. Von jeglicher religiöse Aktivität außerhalb dieser patriotischen Organisationen wird bei Strafe abgeraten. Abgesehen davon gibt es auch Länder, in denen eine „Staatreligion“ existiert. Religiöse Gesetze sind die Gesetze des Landes und gelten für alle. Dadurch kommt es oft zu Ungerechtigkeit, wie zum Beispiel im Fall des so genannten „Blasphemiegesetzes“.
Ein besonders interessantes Phänomen ist in einigen Ländern durch die Einführung von Gesetzen entstanden, die de facto gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen. Dieses Gesetze verbieten offiziell Zwangsbekehrungen und den durch Betrug oder Zahlung von Geldsummen erwirkten Religionswechsel und belasten damit alle Personen, die sich bekehren wollen oder jene Amtsträger, die sich um die Bekehrung von Gläubigen bemühen, indem sie staatliche Genehmigungen und den Beweis des authentischen Willens zur Bekehrung verlangen. Oft führt deren Anwendung unter der Bevölkerung zu Schwierigkeiten. Beamte zweiten Grades benutzen sie oft als Mittel zur Unterdrückung von Bürgern oder um der Kirche Schwierigkeiten zu machen …
In diesem Zusammenhang scheint ein Zitat aus dem Matthäusevangelium besonders angebracht: „Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden, denn ihnen gehört das Himmelreich“ (Mt 5,10). Jesus sagte mehrmals vorher, dass seine Anhänger auf Opposition stoßen und verfolgt werden würden. Deshalb betet die Kirche zwar dafür, dass in den Ländern Asiens Religionsfreiheit als fundamentales Menschenrecht geachtet wird, ist jedoch gleichsam nicht überrascht, wenn sie auf Hindernisse oder Verstöße gegen das Recht auf Religionsfreiheit stößt. Im Gegenteil, mit einem vom Glauben gestärkten Blick, der dem eines österlichen Volkes würdig ist, weiß die Kirche auch um den göttlichen Segen, der für die Christen aus solchen Hindernissen und Verfolgungen erwächst. Die Kirche darf dabei auch nie vergessen, dass „das Blut der Märtyrer Samen der Christen ist“.
Im Bewusstsein ihrer wachsenden Rolle bei der Förderung der sozialen Gerechtigkeit bemühte sich die Kirche stets an vorderster Front um den Schutz der Menschenrechte. Heute wissen wir, das der Schutz der Menschenrechte nicht nur eine zusätzliche Aufgabe der Mission der Kirche ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Verkündigung des Evangeliums des Bemühens um eine menschlicher Welt und des göttlichen Heilsplans. Die Kirche kann dabei auf unterschiedliche Weise tätig werden.
Eine wichtige Rolle spielt die Kirche seit jeher im Erziehungswesen. Die Hinführung zur Achtung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit muss in diesem Bereich heute zu den Prioritäten gehören. Diese Hinführung, die Teil des Sendungsauftrags der Kirche ist, muss systematischer und auf der Grundlage einer genauen Organisation und Planung geschehen, wobei man sich auch der modernen Medien bedienen sollte. Erzieher und Ausbilder sollten die lebensnotwendige Bedeutung der Hinführung zur Achtung der Menschenrechte verstehen, wenn es darum geht eine menschlichere Gesellschaft zu schaffen.
Im Zusammenhang mit der Hinführung zur Achtung der Menschenrechte ist auch die mutige Verkündigung der kirchlichen Lehre zur Religionsfreiheit notwendig, die in verschiednen Dokumenten des Vatikan, im Katechismus der Katholischen Kirche und in zahlreichen Ansprachen des Papstes enthalten ist. Es ist auch notwendig, dass die Kirche mit größerem Nachdruck die eigene ablehnende Einstellung hinsichtlich erzwungener oder mit betrügerischen Methoden erlangter Bekehrungen bekannt macht. Die kirchlichen Dokumente lehren eindeutig, dass es sich bei solchen Bekehrungen nicht um echte Bekehrungen handelt und dass ein authentische Bekehrung nur von Gott kommen kann.
Das soziale Engagement ist ein weiterer Bereich der kirchlichen Aufgaben. Die Kirche hat einen großen moralischen Einfluss, der weit über ihre numerische Präsenz hinausgeht. Das soziale Engagement ist in der heutigen Zeit besonders wichtig, denn es kann die Öffentlichkeit und die Politik von Regierungen und internationalen Organismen beeinflussen, die ihrerseits wieder Einfluss auf das Entstehen der Politiken in den verschiedenen Ländern nehmen. Der Schutz der Menschenrechte, der im Wesentlichen auch die Förderung der Religionsfreiheit beinhaltet, sollte als grundlegende Aufgabe all jener betrachtet werden, die sich im sozialen Bereich engagieren.
Die Kirche sollte auch überall dort anklagen und informieren, wo es zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommt. Sie sollte sich dabei mit anderen religiösen und weltlichen Gruppen zusammenschließen, wenn es um die Förderung der Menschenrechte geht. Alle Gruppen, auch diejenigen, die nicht immer mit den Prinzipien der Kirche übereinstimmen, können konstruktiv mit kirchlichen Einrichtungen zusammenarbeiten, wenn es um den Schutz der Menschenrechte und der Religionsfreiheit geht.
Natürlich spielt hierbei auch das Gebet eine unverzichtbare Rolle. Das Gebet ist für die Mission der Kirche von vorrangiger Bedeutung. Das ganze Leben und die gesamte Tätigkeit der Kirche ist ein Gebet zu Gott, doch dies kann niemals das offizielle Gebet ersetzten, mit dem die Gemeinschaft der Gläubigen die Stimme im Namen Jesu Christi und durch den Heiligen Geist zum Vater erhebt. Das Gebet war für die Gemeinschaft der Gläubigen stets eine Quelle der Kraft. Daher ist die Aufforderung des Papstes für das Anliegen dieses Monats zu beten wirklich wichtig, aktuell, dringlich und bedeutend. (+ Oswald Gracias) (Fidesdienst, 28/5/2004 - 110 Zeilen, 1.309 Worte)


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