AFRIKA/KENIA - Uneinigkeiten zu den Machtbefugnissen des Präsidenten. Die Regierung verlässt die Konferenz zur Verfassungsreform

Mittwoch, 17 März 2004

Nairobi (Fidesdienst) - „Die Politik befindet sich in Kenia derzeit in einer schwierigen Phase“, so Beobachter aus Kreisen der Ortskirche in Nairobi in einem Kommentar zum Stillstand bei der Debatte über die Verfassungsreform, nach dem Rückzug der Regierung aus der Konferenz über die Revision des Grundgesetzes. Die Konferenz hatte einen Entwurf vorgelegt, der die Machtbefugnisse des Präsidenten weitgehend einschränkt. „Die Einschränkung der Befugnisse des Präsidenten war von der derzeitigen Regierung bereits während der Wahlkampagne vorgeschlagen worden. Damals wurde der ehemalige Präsident Arap Moi von den meisten Bürgern des Landes als Despot betrachte, weshalb sie eine Reduzierung seiner Kompetenzen befürworteten. Die Erneuerungspolitik des derzeitigen Präsidenten Mwai Kibaki (der Ende 2002 in dieses Amt gewählt wurde) fand jedoch Zustimmung unter der Bevölkerung. Deshalb fragen sich heute viele, ob es angebracht sei die Machtbefugnis des Präsidenten gerade jetzt einzuschränken, wo diese zum Wohl des Landes eingesetzt werden“, so die Beobachter.
„Entsprechend des von der Verfassungskommission vorgelegte Entwurfs, soll der Präsident nur noch repräsentative Aufgaben haben, der Premierminister soll Chef der Exekutive sein und das Parlament soll den Premierminister von seinem Amt entheben können. Dies wäre ein radikaler Wandel im Vergleich zur aktuellen Verfassung, die dem Präsidenten zahlreiche Machtbefugnisse garantiert und viele Kenianer fragen sich nun, ob das Land bereit ist, einen solchen Wandel zu akzeptieren“, erklären die Beobachter. „Alternative Verfassungsentwürfe sehen ein Verfassungsmodell nach französischem Vorbild vor, wo der Staatspräsident und der Premierminister sich die Ämter der Exekutive teilen. Es sollten jedoch dabei die besonderen Gegebenheiten in Kenia berücksichtigt werden. Sollte es zum Beispiel zu einer Spaltung zwischen Präsident und Premierminister kommt, die jeweils unterschiedliche Regionen und Volkgruppen vertreten, dann würden Stammeskonflikte und regionale Fragen wieder auf die Politik Einfluss nehmen. Das politische System würde dadurch blockiert und es könnte zu gesellschaftlichen Spannungen kommen“.
„Aus diesem Grund sollte man sich mit großer Umsicht für ein neues Verfassungsmodell entscheiden“, so die Beobachter. „Leider scheinen auch die verschiedenen Komponenten der Regierungskoalition sich nicht einig zu sein, weshalb eine große Ungewissheit hinsichtlich der Zukunft der Verfassungsreform herrscht“.
Der Beschluss der Kommission, einen Verfassungsentwurf vorzulegen, der die Machtbefugnisse des Präsidenten einschränkt, widerspricht der Position des Consensus Building Committe, das ein Verfassungsmodell vorgeschlagen hatte, das dem Präsidenten weitgehende Kompetenzen garantiert. Das Consensus Building Komitee sollte einen ersten Verfassungsentwurf vorlegen, die dann von der Konferenz gebilligt werden sollte. Vorsitzender des Consensus Building Committee ist Bischof Philip Sulumeti von Kakamega, der nach Aussagen der Beobachter „von allen für seine Ausgeglichenheit und sein unparteiisches Urteil geschätzt wird“. (LM) (Fidesdienst, 17/3/2004 - 41 Zeilen, 419 Worte)


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