ASIEN/INDIEN - ANSPRACHE DES HEILIGEN VATERS IN INDIEN VON 1999: „KEIN STAAT HAT DAS RECHT DIREKT ODER INDIREKT DIE RELIGIÖSE ÜBERZEUGUNG DER MENSCHEN ZU KONTROLLIEREN“

Mittwoch, 28 Mai 2003

New Delhi (Fidesdienst) – „Kein Staat und keine Gruppe hat das Recht direkt oder indirekt die religiöse Überzeugung der Menschen zu kontrollieren und kann auch nicht das Recht in Anspruch nehmen, ein öffentliches Bekennen des Glaubens und die Praxis einer Religion aufzuerlegen oder zu verbieten und dies gilt auch für die Forderung einer besonderen Religion nach Gewissensfreiheit“, so lauteten die Worte des Papstes bei seinem Besuch in Indien im November 1999 anlässlich der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Ecclesia in Asia, zum Abschluss der Synode der asiatischen Bischöfe. Diese Worte sind heute aktueller denn je, in Zeiten, in denen in verschiedenen indischen Unionsstaaten wie Gujarat, Uttar Pradesch und Tamil Nadu, Dekrete verabschiedet wurden, die eine richterliche Genehmigung für einen Religionswechsel vorschreiben.(PA) (Fidesdienst, 28/5/2003 – 15 Zeilen, 161 Worte)


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