AFRIKA - Werden die afrikanischen Volkswirtschaften durch neue Handelsabkommen mit der Europäischen Union geschädigt?

Mittwoch, 26 September 2007

Rom (Fidesdienst) - Die afrikanischen Länder und die Europäische Union verhandeln über ein neues Handelsabkommen, die so genannten „Economic Partnerchip Agreements“ (EPA), die bis Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden sollen. Am 1. Januar laufen die bisher geltenden Vereinbarungen von Lomé aus, die den Handel zwischen der Europäischen Union und den so genannten ACP-Ländern (Afrika, Karibik, Pazifik) in den vergangenen zehn Jahren regelte.
Die neuen Vereinbarungen sollen die afrikanischen Märkte für fast alle europäischen Produkte für den Zeitraum von 2008 bis 2020 öffnen. Auf der Grundlage des Abkommens sollen auch Dienstleitungen, der Schutz der Rechte für intellektuelles Eigentum, die Zertifikationsstandards, medizinische und tiermedizinische Normen, Wettbewerbs- und Werbebestimmungen und der Schutz für Investitionen ausländischer Unternehmen liberalisiert werden.
Die afrikanischen Länder sind noch unentschlossen, was die Unterzeichnung des EPA-Abkommens anbelangt, die die bisherigen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und den ACP-Staaten ablösen soll, die einigen Wahren aus diesen Ländern auf den europäischen Märkten eine bevorzugte Behandlung garantierten. Diese Vereinbarungen wurden von der Welthandelsorganisation für illegal erklärt, da sie dem freien Wettbewerb nicht entsprechen. Das neue Abkommen wird zwar für afrikanische Waren weiterhin eine Steuerfreiheit vorsehen, doch dafür sollen europäische Güter freien Zugang zu afrikanischen Märkten erhalten. Die afrikanischen Staaten befürchten nun, dass europäische Billigwaren (für die nicht mehr die derzeitigen Zollbestimmungen gelten werden) den Markt überschwemmen, was die einheimischen Hersteller, die bereits unter den Importen aus Asien leiden, zusätzlichen Schaden verursachen.
Damit stehen die afrikanischen Länder vor einem Dilemma: sollten die Vereinbarungen bis Dezember nicht zustande kommen, dann werden ihre Exporte auf dem europäischen Markt mit 8% besteuert. Für einige Produkte liegen die Zölle sogar bei bis zu 25%. Eine Nichtunterzeichnung des Abkommens würde also den Verzicht auf einen für die einheimischen Volkswirtschaften wichtigen Auslandsmarkt mit sich bringen.
Eine mögliche Lösung wären spezifische Garantien für einen bestimmten Zeitraum für Produkte, von denen die nationalen Volkswirtschaften besonders abhängen.
Die afrikanischen Länder haben unterdessen auch keine gemeinsame Verhandlungsposition gegenüber den europäischen Partnerländern, denn das Abkommen ist in Regionen unterteilt: Zentralafrika, Westafrika und Süd- und Ostafrika. (LM) (Fidesdienst, 26/09/2007 - 34 Zeilen, 346 Worte)


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