VATIKAN - Brief von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe als Begleitschreiben zum Motu proprio zur Liturgie vor der Reform von 1970

Montag, 9 Juli 2007

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Papst Benedikt XVI. veröffentlichte ein Begleitschreiben zum Motu proprio „Summorum Pontificum“, das am 7. Juli 2007 erschien. In dem Text legt der Papst das Motu proprio das er als „Frucht langen Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes“ bezeichnet „hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen“ in „Eure Hände, die Hände der Hirten“. Um der Verwirrung entgegenzuwirken, „die durch Nachrichten und Beurteilungen, die ohne ausreichende Kenntnis vorgenommen wurden“, entstand und die zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt haben und die „von freudiger Aufnahme bis zu harter Opposition reichen“ geht der Papst insbesondere auf „zwei Befürchtungen“ näher ein.
„An erster Stelle steht die Furcht, hier werde die Autorität des II. Vatikanischen Konzils angetastet und eine seiner wesentlichen Entscheidungen - die liturgische Reform - in Frage gestellt. Diese Befürchtung ist unbegründet.
Dazu ist zunächst zu sagen, dass selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form - die Forma ordinaria - der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt. Die letzte dem Konzil vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht und während des Konzils benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier Verwendung finden. Es ist nicht angebracht, von diesen Fassungen des Römischen Messbuches als von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus. Was nun die Verwendung des Messbuches von 1962 als Forma extraordinaria der Messliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, dass dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb.“
„Als zweites wurde in den Diskussionen über das erwartete Motu Proprio die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu Spaltungen in den Gemeinden führen. Auch diese Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, dass das neue Messbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt.“
Sodann erläutert Papst Benedikt XVI. den positiven Grund, der ihn veranlasst hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige von 1988 fortzuschreiben: „Es geht um eine innere Versöhnung in der Kirche“ Um festgefahrene Spaltungen in der Kirche zu überwinden bestehe heute die Pflicht, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen … Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind, und ihnen ihren rechten Ort zu geben. Um die volle Communio zu leben, können die Priester, die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, selbstverständlich die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Ein völliger Ausschluss wäre nämlich nicht in Übereinstimmung mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form.“
Abschließend betont der Papst gegenüber den Bischöfen, dass „diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt“, denn Aufgabe des Bischofs bleibe es in jedem Fall, „darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht“. Außerdem lade lädt Papst Benedikt XVI. die Bischöfe ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten: „Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen“. (SL) (Fidesdienst, 09/07/2007 - 56 Zeilen, 674 Worte)


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