AFRIKA/UGANDA - Strafgesetzbuch zur Verfolgung der Verbrechen der Guerilla durch das traditionelle Justizsystem geändert

Freitag, 6 Juli 2007

Kampala (Fidesdienst) - Die ugandische Regierung hat die Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen, damit Verbrechen, die während des Bürgerkriegs im Norden Ugandas begangen wurden, durch das traditionelle Justizsystem verfolgt werden können. Dies gab der ugandische Innenminister Ruhakana Rugunda bekannt, der auch die Regierungsdelegation bei den Friedensgesprächen mit der Lord’s Resistance Army (LRA) in Juba im Südsudan leitet.
Die Änderung des Strafgesetzbuchs fand auf der Grundalge der Vereinbarungen statt, die am 29. Juni von der Regierung und den Vertretern der Guerilla unterzeichnet wurden (vgl. Fidesdienstdienst vom 2. Juli 2007). „Die verschiedenen Parteien haben sich verpflichtet, die Verantwortung zu übernehmen und sich für die Aussöhnung nach den begangenen Verbrechen einzusetzen und zwar durch den Mechanismus der transparenten Justiz“, so der Justizminister Rugunda. Das traditionelle Rechtssystem der Acholi (Volksstamm im Norden Ugandas, dem die Mitglieder der LRA angehören) heißt „Mato Oput“ und verpflichtet den Täter eines Verbrechens zur öffentlichen Entschuldigung bei den Geschädigten und zur Zahlung einer Wiedergutmachung an die Opfer. Dieser Vorgehensweise soll auf die Mitglieder der LRA angewandt werden, während die Regierungssoldaten, die Verbrechen begangen haben, vor ein Kriegsgericht gestellt werden sollen.
Der Innenminister bemerkte in diesem Zusammenhang, dass während das staatliche Rechtsystem auf dem Prinzip der Strafe gründet, das Mato Oput hingegen „auf die Wiederherstellung und die Förderung der Aussöhnung“ abzielt. Dem fügte er hinzu: „Wir haben vereinbart, dass wir ein alternatives Justizsystem entwickeln und umsetzen werden, dass das Beste aus den beiden Systemen enthalten und die jeweiligen Schwächen beheben soll. Auf diese Weise wird es gelingen, die Frage der Straffreiheit zu bewältigen und gleichsam die Aussöhnung zu fördern“.
Das Internationale Strafgericht hat unterdessen einen Haftbefehl gegen fünf weitere Vertreter der LRA erlassen, darunter auch der Anführer und Gründer, Joseph Kony und dessen Stellvertreter Vincete Otti. Ihnen werden schwere Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung vorgeworfen, darunter die Verschleppung von hunderten Kindern, die in den Reihen der Guerillaeinheiten kämpfen mussten. Die ugandische Regierung hatte die Maßnahme des Internationalen Strafgerichts zunächst unterstützt und später jedoch den eigenen Wunsch zum Ausdruck gebracht, das traditionelle Rechtssystem zu berücksichtigen, um eine Aussöhnung zu fördern. (LM) (Fidesdienst, 06/07/2007 - 34 Zeilen, 348 Worte)


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