ASIEN/NEPAL - JESUIT REFUGEES SERVICE APPELLIERT EINDRINGLICH AN DIE INTERNATIONALE STAATENGEMEINSCHAFT MIT DER BITTE UM EINE LÖSUNG FÜR DIE IN NEPAL LEBENDEN FLÜCHTLINGE AUS BUTHAN

Mittwoch, 12 November 2003

Kathmandu (Fidesdienst) – Das Flüchtingshilfswerk des Jesuitenordens, Jesuit Frefugees Service (JRS), forderte in einem jüngsten Appell eine internationale Konferenz zur Beratung über die Frage der aus Butan stammenden Flüchtlinge, die seit nunmehr 12 Jahren in Nepal leben. An der Konferenz sollen Vertreter der Regierungen Butans und Nepals, das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen sowie Vertreter der betroffenen Flüchtlinge teilnehmen. Zusammen mit anderen Hilfswerken, darunter Amnesty International und Huamn Rights Watch beklagt der JRS das Scheitern der jüngsten Gespräche, die Ende Oktober in Thimpu, der Hauptstadt Butans, zwischen Vertretern der Regierungen beider Länder stattgefunden hatten. Beide Staaten hatten das Treffen im Vorfeld als „historischen Fortschritt“ bezeichnet, „doch trotzdem“, so der JRS, „wurden die Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft bei diesen Verhandlungen ignoriert und die gesteckten Ziele wurden nicht erreicht“. Die Situation ist nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Jesuiten allarmierend, da die Flüchtlingslager die internationalen Standards hinsichtlich der Menschenrechte und der Rechte der Flüchtlinge nicht erfüllen. Über 100.000 Flüchtlinge aus Butan, rund ein Sechstel der Gesamtbevölkerung des Landes, leben seit Anfang der 90iger Jahre in Aufnahmelagern im Südösten von Nepal. Sie wurden aus politischen (als Gegener der Monarchie), ethnischen Gründen ausgewiesen oder weil sie nepalesischer Abstammung waren. Nach jahrelangem Stillstand hatten die Regierungen in Butan und Nepal im März 2001 einer Untersuchung der Sitaution der Flüchtlinge im Camp von Kudundabari zugestimmt. Dabei wurde die Identität der insgesamt 12.000 Campbewohner und deren Anspruch auf Rückführung festgestellt. Aus diesen Untersuchungen ging hervor, dass 70% der Flüchtlinge das Land wahrscheinlich freiwillig verlassen hatten und erneut Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen müssten. 24% der Bewohner wurden als nicht aus Butan Stammende identifiert und 3 % als Flüchtlinge, die „kriminelle Taten“ begangen hatten. Anfang November hatte das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen die Durchführung von Hilfsprogrammen angekündigt. (PA) (Fidesdienst, 12/11/2003 – 31 Zeilen, 314 Worte)


Teilen: