AFRIKA/SIMBABWE - Ein umstrittenes Gesetz könnte der bereits prekären Volkswirtschaft neuen Schaden zufügen

Dienstag, 26 Juni 2007

Harare (Fidesdienst) - Die Regierung von Simbabwe legte einen Gesetzentwurf vor, der den Transfer von 51% des Eigentums der Aktiengesellschaften an die afrikanischen Bürger des Landes vorsieht. Dieses Gesetz könnte der bereits prekären Volkswirtschaft des Landes nach Ansicht von kritischen Beobachtern weiteren Schaden zufügen.
Das Gesetz namens „Indigenisation and Economic Empowerment Bill“ sieht vor, dass zukünftig kein Kaufgeschäft, keine Fusion und keine Umstrukturierung von Aktiengesellschaften genehmigt wird, wenn sich nicht mindestens 51% der Aktionen in den Händen von Staatsbürgern befindet, die vor 1980 (dem Jahr der Unabhängigkeit des Landes) aus rassistischen Gründen diskriminiert wurden. Auch wenn gegenwärtig nicht vorgesehen ist, dass auch ausländische Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind, vertreten verschiedene Beobachter jedoch die Meinung, dass der Gesetzentwurf, sollte er gebilligt werden, das bereits geringe Vertrauen ausländischer Investoren in die Volkswirtschaft des afrikanischen Landes beeinträchtigen könne, die bereits unter einer hohen Inflationsrate, dem Lebensmittel- und Treibstoffmangel und dem Währungsverlust leidet.
Einheimische Unternehmen werden angesichts einer möglichen Umwälzung der eigenen Gesellschaft kein Interesse an zukünftigen Investitionen zeigen. Wie Beobachter bekräftigen, soll das Gesetz vor allem dazu dienen, die Machtgrundlagen von Staatspräsident Mugabe zu stärken, der den eigenen Anhängern damit die Möglichkeit des Zugangs einfachen Einkommensquellen bieten will.
Der frühere Beschluss der Regierung, den Grundbesitz von der ausländischen europäischstämmigen Farmer an seine Anhänger umzuverteilen, stürzte die Volkswirtschaft des Landes ins Chaos und verwandelter die ehemalige „Kornkammer Afrikas“ in ein Getreideimportland. Eine Agrarreform war zwar dringend notwendig und von den Verträgen zur Unabhängigkeit des ehemaligen Rhodesien aus dem Jahr 1980 vorgesehen, doch zu deren Umsetzung hätten andere Methoden angewandt werden sollen. Das Zugrundelegen des Kriteriums der positiven Diskriminierung (Wiedergutmachung für afrikanische Bürger, die in der Vergangenheit diskriminiert wurden) könnte paradoxer Weise zu neuen Formen der Ungerechtigkeit führen. Im Land leben rund 100.000 Bürger europäischer Herkunft, die seit Generationen afrikanisch sind und di mit ihrer Arbeit zum Wachstum des Landes beigetragen haben. (LM) (Fidesdienst, 26/06/2007 - 35 Zeilen, 320 Worte)


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