ASIEN/JAPAN - Im Rahmen der Debatte um die geplante Verfassungsänderung fordert die Kirche Kultfreiheit und die Trennung zwischen Staat und Religion

Mittwoch, 23 Mai 2007

Tokyo (Fidesdienst) - „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist“: mit diesen Worten bezieht sich die katholische Kirche in Japan auf eine korrekte Beziehung zwischen Staat und Religion. Man müsse Funktionen und Rollen des Staates und die Freiräume für die religiösen Gemeinschaften basierend auf dem gegenseitigen Respekt organisieren.
Diese Frage tauchte in Japan vor allem auch in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der geplanten Verfassungsänderung wieder auf.
Anlässlich der Feiern zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Verfassung Anfang Mai sagte der japanische Premierminister Shinzo Abe in seiner Rede, dass „eine mutige Revision der Nachkriegszeit und eine vertiefte Verfassungsdebatte das Volk auf einen neuen Weg in eine neue Zeit führen wird“ und kündigte in diesem Zusammenhang eine mögliche Verfassungsänderung an.
Die japanischen Bischöfe erinnerten in diesem Zusammenhang an eine Botschaft, die den Schutz des Artikels 20 der Verfassung fordert, der die Trennung zwischen Religion und Staat, die Achtung der Menschenrechte, die Gewissens und Glaubensfreiheit des einzelnen Bürgers garantiert. Das Dokument enthält auch einen historischen Rückblick auf die Beziehungen zwischen Staat und Religion in Japan und stellt die entsprechenden Richtlinien der Katholischen Soziallehre mit Bezug auf das Zweite Vatikanische Konzil in den Mittelpunkt.
Die katholische Kirche erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass „Trennung“ jedoch nicht bedeute, dass die Kirche sich nicht für soziale und politische Fragen interessieren sollte - die sie vielmehr berufen sei, mit christlichen Werten zu erleuchten - sondern dass Staat und Kirche autonom und voneinander unabhängig sind. Die verschiedenen Religionsgemeinschaften sollten ihren Kult frei bekennen und die eigene religiöse Praxis frei ausüben können.
Insbesondere besteht nach Ansicht der Kirchenvertreter die Gefahr, dass eine neue Verfassung religiöse Handlungen der politischen Behörden „in Form einer gesellschaftlichen oder kulturellen Höflichkeit oder als Folklore“ vorsehen könnte: dies lehnen die Bischöfe entschieden ab, da es gegen das Prinzip der Trennung zwischen der öffentlichen Funktion und dem privaten Gewissen verstoße. Das Prinzip der Trennung zwischen Regierung und Religion sei wesentlich für Japan, damit es inneren Frieden und Frieden mit den anderen asiatischen Ländern gebe, heißt es abschließend. (PA)


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