VATIKAN - Der Ständigen Beobachters des Vatikans, Erzbischof Silvano M. Tomasi, befasst sich in seiner Rede bei den Vereinten Nationen in Genf mit dem Thema Religionsfreiheit

Samstag, 31 März 2007

Vatikanstadt (Fidesdienst) - „Die Delegation des Heiligen Stuhls beobachtet mit Sorge das Auftreten eines augenscheinlichen Dilemmas zwischen der den Religionen geschuldeten Achtung und dem Recht auf Religionsfreiheit, als ob es sich dabei um zwei unvereinbare Aspekte handelte, die sich gegenseitig ausschließen. Im Gegenteil sind dies jedoch Werte, die sich gegenseitig ergänzen und nicht ohneeinander existieren können“, so Erzbischof Silvano M. Tomasi, der Apostolische Nuntius und Ständige Vertreter des Heiligen Stuhls beim Sitz der Vereinten Nationen und den Sondereinrichtungen in Genf, in seiner Rede bei der vierten ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrates zum Thema Religionsfreiheit.
„Im Verlauf der Geschichte“, so Erzbischof Tomasi, „ist es zu beklagenswerten Episoden des religiösen Fanatismus mit tragischen gesellschaftlichen Folgen gekommen. Trotzdem gehören die Religionen zu den gesellschaftlichen Faktoren, die zusammen mit der Wissenschaft, den größten Beitrag zum fortschritt der Menschheit geleistet haben, durch die Förderung der kulturellen, künstlerischen, sozialen und humanitären Werte. Deshalb macht sich jede Religion, die Gewalt, Intoleranz und Hass predigt oder toleriert dieses Namens nicht würdig.“ Der Erzbischof betonte sodann, dass „die Achtung des Menschen und dessen Würde die Achtung der Freiheit auf dem Gebiet der Religion voraussetzt, dass man sich zur eigenen Religion bekennen, diese praktizieren und öffentlich kundtun kann, ohne dafür lächerlich gemacht, beschimpft oder diskriminiert zu werden. Der Respekt für die Religion bedeutet denjenigen zu achten, der sich dafür entschieden hat dieser zu folgen und sie frei und friedlich, im Privaten und in der Öffentlichkeit, einzeln oder gemeinschaftlich zu praktizieren.“
Der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls fuhr fort: „Der Gegenstand der Religion und der Gegenstand der Freiheit ist der Mensch, dessen Würde der Ursprung seiner Grundrechte ist. Die Achtung jeder Religion gründet im Grunde auf der Achtung, die all jenen gebührt, die durch die Ausübung der eigenen Freiheit, dieser folgen und sie praktizieren“. Die den Religionen gebührende Achtung müsse ihre ausdrückliche Grundlage im Recht auf Religionsfreiheit und im Recht auf freie Meinungsäußerung finden, doch, „man dürfe es nicht als ein Freiheitsrecht betrachten, wenn man den heiligen Namen lächerlich macht“. Abschließend betont der Erzbischof, dass „ein wirklich demokratischer Staat die Religionsfreiheit als ein grundlegendes Element des Gemeinwohls betrachtet, das der Achtung und des Schutzes würdig ist, und schafft deshalb die Voraussetzungen, die es den Bürgern erlauben frei zu leben und zu handeln“. (SL) (Fidesdienst, 31/03/2007 - 33 Zeilen, 393 Worte)


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