ASIEN/INDIEN - Erzbischof von Delhi bittet Sonia Ghandi um die „Entfernung der Extremisten aus der Kongresspartei“

Dienstag, 27 März 2007

New Delhi (Fidesdienst) - Die Kongresspartei hat eine demokratische, jahrhundertealte, tolerante und erleuchtete Tradition und achtet die individuelle Freiheit und die Menschenrechte und sollte sich deshalb von Resten des Extremismus und des Denkens in einzelnen „Gemeinschaften“ in den eigenen Reihen befreien. Darum bat Erzbischof Vincent Concessao von Delhi die Parteivorsitzende der indischen Kongresspartei Sonia Gandhi. Nach Ansicht des Bischofs könnte die Kongresspartei auf diese Weise das Vertrauen der ethnischen und religiösen Minderheiten in Indien zurückgewinnen, das in der Vergangenheit dazu beitrug, die Partei zu stärken und sie zum Hauptakteur bei der Befreiung Indiens aus der englischen Kolonialherrschaft machte.
Erzbischof Concessao äußerte sich in diesem Sinn in einem Kommentar zum „Freedom of Religion Bill“, ein Gesetz das im westindischen Staat Himanchal Pradesh gebilligt wurde. Es handelt sich um ein Gesetz, das zur Kategorie der so genannten Anti-Bekehrungs-Gesetze gehört, die die Möglichkeit eines Religionswechsels für indische Staatsbürger einschränken. Die katholische Kirche lehnt diese Art von Gesetzen ab und weist dabei darauf hin, dass es sich um eine Verletzung der Gewissensfreiheit handelt. Das Dokument wurde vom Parlament des indischen Unionsstaates gebilligt, in dem die Kongresspartei regiert: damit wurde erstmals in einem von der Kongresspartei regierten land ein solches Gesetz verabschiedet. In anderen indischen Staaten, in denen solche Gesetze verabschiedet wurden, regiert die hinduistisch geprägte extremistische „Baratiya Janata Party“.
Der Erzbischof betonte die Ablehnung des Gesetzes durch die katholische Glaubensgemeinschaft und erinnerte daran, dass es keinen Beweise für „Zwangsbekehrungen oder durch betrügerische Methoden erwirkte Bekehrungen gibt“, wes halb ein solches Gesetz nicht notwendig sie.
Das Anti-Bekehrungs-Gesetz wurde in Himachal Pradesh am 19. Februar dieses Jahres rechtskräftig, nachdem es vom Parlament des Landes am 29. Dezember 2006 gebilligt worden war. Verschiedene christliche Organisationen ziehen ein Berufungsverfahren in Erwägung und beziehen sich dabei auf die Verfassungswidrigkeit, da das Gesetz die von der indischen Verfassung garantierte Religions- und Gewissensfreiheit verletzt. Nach Ansicht von Beobachtern billigte die Kongresspartei das Gesetz, um sich bei einigen Teilen der Bevölkerung mit Blick auf die Wahlen Anfang 2008 beliebt zu machen. (PA) (Fidesdienst, 27/03/2007 - 31 Zeilen, 342 Worte)


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