VATIKAN - „Die Christen sind berufen sich zu engagieren, um den vielfältigen Angriffe auf das Recht auf Leben entgegenzuwirken“: Schlusserklärung zur 13. Generalversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben

Samstag, 17 März 2007

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Am 23. und 24. Februar veranstaltete die Päpstliche Akademie für das Leben anlässlich der 13. Generalversammlung einen internationalen Kongress zum Thema „Das christliche Bewusstsein im Dienst des Lebens“, bei dem sich die Teilnehmer mit der Frage der Gewissensverweigerung und der fortwährenden Bildung des Gewissens befassten.
Im Anschluss an die Arbeiten fasste die Päpstliche Akademie für das Leben die Ergebnisse in einem Schlussdokument zusammen.
„Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch Gesetze, die er sich nicht selbst gegeben hat, denen er jedoch gehorchen muss und deren Stimme, die ihn dazu beruft zu lieben und Gutes zu tun und dem Bösen zu entfliehen, direkt zum Herzen spricht.“ Dies ist der erste Punkt, in dem die Kongressteilnehmer übereinstimmten, die mit Bezug auf die Konstitution „Gaudium et Spes“ (16) daran erinnern, dass „der Mensch in Wirklichkeit die Gebote Gottes im eigenen Herzen eingeschrieben hat; ihnen zu gehorchen, dies macht die eigentliche Würde des Menschen aus und auf ihrer Grundlage wird er gerichtet werden“.
„Damit sich der Mensch von den Urteilen seines moralisches Gewissens leiten lassen kann, und damit er so handelt, dass das Gute in der Wahrheit geschieht, ist es notwendig, dass er sich um seine Bildung pflegt und sie mit diesen Werten speist, die der Würde des Menschen, der Gerechtigkeit und dem Gemeinwohl entsprechen“, heißt es in dem Schlussdokument.
„Außerdem dürfen wir die zahlreichen Schwierigkeiten nicht verschweigen, auf die das christliche Gewissen der Glaubenden heute mit seinen Urteilen und auf dem Weg seiner Bildung stößt, in einem kulturellen Kontext, in dem das Leben der Glaubenden stattfindet oder wegen der geltenden juridischen Normen, die einer Legalisierung mit ihren ruinierenden Folgen den Weg ebnen: es sind Ausnahmen im Hinblick auf das individuelle Recht auf Leben vorgesehen, es werden mehr und mehr Attentate gegen das menschliche Leben legitimiert, was de facto dazu führt, dass man nicht mehr anerkennt, dass das Leben die Grundlage jedes anderen Rechts der Person ist und dass die Achtung, die jedem menschlichen Wesen gebührt die Grundlage für die Freiheit und die Verantwortlichkeit ist. In diesem Zusammenhang erinnerte Benedikt XVI. daran, dass „der Christ berufen ist, sich dazu berufen ist, sich im Hinblick auf die Bekämpfung der vielfältigen Angriffe zu engagieren, denen das Recht auf Leben ausgesetzt ist“. (Benedikt XVI., Audienz für die Teilnehmer der XIII. Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben, 24/2/2007).
In dem Schlussdokument wird insbesondere darauf hingewiesen, dass „es vor allem für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens schwierig ist, das Recht auf Gewissensverweigerung auszuüben, da dieses Recht im allgemeinen nur bei Einzelpersonen anerkennt wird und nicht für ganz Krankenhäuser oder Verbände gilt“.
Schließlich wünscht man eine „Gesetzgebung, die den Artikel 18 der Universalen Menschenrechtserklärung ergänzt, die von den Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde, damit das Recht auf Gewissensfreiheit garantiert wird und dieses Recht gegen jede Art von Diskriminierung im Bereich der Arbeit, der Erziehung und der Gewährleistung von Vorteilen durch die Regierungen geschützt wird. (AP) (Fidesdienst, 17/03/2007 - 42 Zeilen, 478 Worte)


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