AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - „Das Gesetz ist gut, doch man muss die Menschen darüber aufklären“: Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Bukavu soll das neue Gesetz gegen sexuelle Gewalt bekannt machen

Donnerstag, 8 März 2007

Bukavu (Fidesdienst) - Die bischöfliche Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“ der Erzdiözese Bukavu im Osten der Demokratischen Republik Kongo möchte das Gesetz zur Gewalt gegen Frauen bekannt machen und erläutern.
Die Initiative fand im Rahmen des Weltfrauentages und mit Unterstützung der katholischen Schulen des Landes statt. Wie die katholische Nachrichtenagentur DIA aus Kinshasa berichtet, nahmen insgesamt zehn weiterführende Schulen an dem Projekt teil, das am 28. Februar auf den Weg gebracht wurde.
Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen ist in der Demokratischen Republik Kongo weit verbreitet, insbesondere im Osten des Landes, wo lange Bürgerkrieg herrschte (und heute noch nicht in allen Regionen Frieden herrscht) und viele verschiedene Milizen vor allem auch unter der Zivilbevölkerung ihr Unwesen trieben. Frauen gehörten stets zu den Hauptopfern der Gewalt: sie wurden sexuell missbraucht, verstümmelt, mit HIV infiziert und oft auch ermordet (vgl. Fidesdienst vom 27. Oktober 2004).
Das Kongolesische Strafgesetz sah lange keine angemessenen Maßnahmen gegen diese Verbrechen vor. In den vergangenen Jahren hatte das Engagement vieler Parlamentarierinnen endlich dazu geführt, dass ein Gesetz gegen sexuelle Gewalt veröffentlicht wurde, das die Bestimmungen des internationalen Menschenrechts in die Strafgesetzordnung des Landes aufnimmt. Das Gesetz wurde im Juli 2006 verabschiedet und ist bisher unter weiten Teilen der Bevölkerung nur unvollständig oder ganz nicht bekannt. Dies gilt vor allem auch für die Opfer, zu deren Schutz das Gesetz eigentlich dienen sollte. Das Gesetz umfasst verschiedene Formen der Gewalt: sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Bestechung von Minderjährigen, sexuelle Ausbeutung durch Prostitution, sexuelle Versklavung, Zwangsehen, Genitalverstümmelungen, absichtliche Übertragung von Geschlechtskrankheiten, erzwungene Schwangerschaften, Abtreibungen und Sterilisierungen, Prostitution von Minderjähreigen.
Wie die Kommission für Gerechtigkeit und Frieden der Erzdiözese Bukavu betont, handelt sich es um ein fortschrittliches Gesetz, das auch positive Impulse zur Korrektur der Sexualmoral der Menschen im Kongo enthält. Notwendig sei jedoch vor allem, dass das Gesetz bekannt gemacht und umgesetzt wird. Zur Bekämpfung von sexueller Gewalt sollten sich alle angesprochen fühlen, vor allem auch Polizei und Justiz und die Opfer sollten dazu ermutigt werden, Anklage gegen die Täter zu erheben. (LM) (Fidesdienst, 08/03/2007 - 33 Zeilen, 352 Worte)


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