AMERIKA/PORTO RICO - „Wir können das Wesen der Ehe nicht neu bestimmen, denn dies würde die grundlegenden Werte trüben, die dem gemeinsamen und ursprünglichen Erbe der Menschheitsfamilie angehören“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Hinblick auf das neue Bürgerrecht

Freitag, 16 Februar 2007

San Juan de Porto Rico (Fidesdienst) - Der Vorsitzende der puertoricanischen Bischofskonferenz, Erzbischof Roberto Gonzalez Nieves von San Juan de Porto Rico, bekundete die Ablehnung der katholischen Kirche hinsichtlich einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Reform des Bürgerrechts am 14. Februar. Dies begründete er damit, dass „wir das Wesen der Ehe nicht neu bestimmen können“, da „dies die Werte trüben würde, die dem gemeinsamen und ursprünglichen Erbe der Menschheitsfamilie angehören.“
Der Senat des Landes leitete damit am Mittwoch, den 14. Februar die Debatte zur Reform des Bürgerrechts ein, an der eine Expertengruppe sei 1997 arbeitet. Anhörungen des Parlaments werden zu diesem Thema jeweils mittwochs bis Ende März stattfinden. Der zur Debatte stehende Reformentwurf sieht neben dem Anspruch auf das Erbe bei De-facto-Gemeinschaften, auch im Falle gleichgeschlechtlicher Paare, auch die Zulassung der Nutzung von Embryonen zu Versuchszwecken und die Möglichkeit der Änderung des Geschlechts in Geburtsurkunden vor.
Bei der Ersten Anhörung konnten die Vertreter der verschiedenen religiösen Konfessionen der Insel ihre Meinung äußern, darunter Erzbischof Gonzalez Nieves. „Wir sind nicht damit einverstanden, dass das Einwohnermeldeamt herangezogen wird um historische Daten zu ändern, die unveränderbar sind, wie das Geschlecht eines Menschen bei seiner Geburt“, so der Erzbischof. Der auch ablehnte, dass „die Gesetze des Landes eine so genannte Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern vorsehen“.
Würde man de-Facto-Lebensgemeinschaften mit der traditionellen Ehe gleichstellen, „so verändert dies das moralische Gewebe der Gesellschaft“, außerdem „würden einige Bestimmungen des Bürgerrechts die Würde des Menschen verletzten und die Integrität der Familie in Porto Rico angreifen“.
„Die Opposition der Kirche hinsichtlich einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz, „soll niemandem die Rechte verweigern, auf die der Mensch unabhängig von seiner sexuellen Neigung Anspruch hat, sondern es soll nur eine neue juridische Ordnung abgelehnt werden, die grundlegende Werte trüben würde“. Erzbischof Gonzalez Nieves erinnerte auch daran, dass „der Mensch die von Gott geschaffene Natur nicht neu definieren kann“. (RG) (Fidesdienst, 16/02/2007 - 33 Zeilen, 352 Worte)


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