VATIKAN - Papstaudienz für die Teilnehmer des Internationalen Kongresses über Naturrecht: „Die Gesetzgebung wird oft zu eine Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen: man versucht private Interessen oder Wünsche in Rechte zu verwandeln, die den aus der sozialen Verantwortung entstehenden Pflichten widersprechen… jede juridische Ordnung erhält ihre Legitimität letztlich aus der Verwurzelung im Naturrecht“

Dienstag, 13 Februar 2007

Vatikanstadt (Fidesdienst) - „Es steht außer Frage, dass wir einen Moment der außergewöhnlichen Entwicklung der menschlichen Fähigkeit hinsichtlich der Entzifferung von Regeln und Strukturen der Materie und der daraus folgende Herrschaft des Menschen über die Natur erleben. Wir sehen alle die großen Vorteile dieses Fortschritts und wir sehen mehr und mehr auch die Gefahr der Zerstörung der Natur durch unser Tun. Doch es gibt eine andere Gefahr, die zwar weniger sichtbar, doch nicht weniger beunruhigend ist: die Methode, die es uns erlaubt, mehr und mehr die rationalen Strukturen der Materie zu kennen, beraubt uns unserer Fähigkeit, die Quelle dieser Rationalität zu sehen, die schöpferische Vernunft“, so Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der Päpstlichen Universität Lateranense über Naturrecht, die er am 12. Februar in Audienz empfing.
„Die Fähigkeit, die Gesetze des materiellen Wesens zu erkennen, macht uns unfähig die ethische Botschaft zu sehen, die diese enthalten, die Botschaft die wir der Tradition entsprechend lex naturalis nennen, das natürliche Sittengesetz“, so der Papst weiter, der darauf hinwies, dass für viele dieses Konzept fast unverständlich geworden sei, „da das Konzept von der natur nicht mehr metaphysisch, sondern nur noch empirisch ist".
Das erste Prinzip dieses Gesetzes, sei in das Herzen des Menschen eingeschrieben und es laute „Gutes tun und Böses vermeiden“, und dies sei die Grundlage anderer spezifischer Prinzipien, die die ethische Beurteilung der Rechte und der pflichten jedes Einzelnen regeln. „Dies ist das Prinzip der Achtung des Menschenlebens von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende“, so der Papst weiter, „Dazu gehört auch die Pflicht, nach Wahrheitssuche als notwendige Voraussetzung für jedes authentische Reifen der Person. Eine weitere grundlegende Instanz des Subjekts ist die Freiheit … Und wie könnten wir auf der einen Seite das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, das sich durch ein Geben „unicuique suum“ nicht erwähnen und auf der anderen Seite, das Erwarten von Solidarität, die in jedem, insbesondere bei Menschen in Not, die Hoffnung auf Hilfe weckt, durch denjenigen, den ein besseres Schicksal getroffen?“. Diese Werte, so der Papst, drücken unabdingbare Normen aus, die nicht vom Willen des Gesetzgebers und auch nicht von der möglichen Zustimmung der Staaten zu solchen Normen abhängen, da sie jedem menschlichen Gesetz vorausgehen.
„Das Naturrecht ist die Quelle aus der zusammen mit den Grundrechten auch die ethischen Verpflichtungen hervorgehen, die wir ehren sollten“, so der Papst, der daran erinnerte, dass in der gegenwärtigen Ethik und Philosophie des Rechtes weitgehend das Postulat des juridischen Positivismus verbreitet sei. „Die Folge ist, dass die Gesetzgebung oft zu eine Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen wird: man versucht private Interessen oder Wünsche in Rechte zu verwandeln, die den aus der sozialen Verantwortung entstehenden Pflichten widerspreche. In dieser Situation ist es angebracht daran zu erinnern, dass jede juridische Ordnung, sowohl auf nationaler als auch aus internationaler Ebene, ihre Legitimität letztlich aus der Verwurzelung im Naturrecht, in der ethischen Botschaft, die in jedem menschlichen Wesen eingeschrieben ist, erhält. Das Naturrecht ist schließlich der einzige gültige Schutzwall gegen die Willkür de macht und den Betrug der ideologischen Manipulation“.
Das erste Anliegen sollte deshalb für alle, vor allem für diejenigen, die öffentliche Verantwortung tragen, darin bestehen, die Reifung des moralischen Bewusstseins zu fördern. „Dies ist der grundlegende Fortschritt, ohne den alle anderen Fortschritte letztlich nicht authentisch wären“. In diesem Zusammenhang erinnerte der Papst auch daran, dass diese Konzepte in der Familie konkret umgesetzt werden. „Das Zweite Vatikanische Konzil hat in diesem sinn zurecht darauf hingewiesen, dass das Institut Ehe ‚aufgrund der göttlichen Ordnung stabil ist’ und deshalb ‚dieses heilige Band mit Blick auf das Wohl sowohl der Eheleute und der Kinder als auch der Gesellschaft nicht von der Willkür des Menschen abhängt’. Kein Gesetz, das von Menschen gemacht wurde, kann deshalb das vom Schöpfer geschriebene Gesetz umwerfen, ohne dass die Gesellschaft auf dramatische Weise dort verletzt wird, wo sich die eigenen Grundlagen befinden. Wenn wir dies vergessen würden, dann würde dies bedeuten, dass die Familie geschwächt wird, die Kinder darunter leiden und die Zukunft der Gesellschaft beeinträchtigt wird.“
Abschließend bekräftigt der Papst, dass „nicht alles, was wissenschaftlich machbar ist auch ethisch zulässig ist“ und betonte: „Wenn wir uns der Technik als einzigem Grananten des Fortschritts blind anvertrauen, ohne gleichsam einen ethischen Kodex anzubieten, der sein Wurzeln in der Realität hat, die erforscht und entwickelt wird, dann wäre dies eine Gewalt gegen die Natur des Menschen mit verheerenden Folgen für alle.“ (SL) (Fidesdienst, 13/02/2007 - Zeilen, Worte)


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