EUROPA/SPANIEN - Das Fach „Staatsbürgerkunde“, das an den Schulen des Landes eingeführt werden soll, verleugnet nach Ansicht katholischer Verbände die objektive Existenz der Wahrheit und des Guten und ignoriert die Existenz Gottes und der transzendenten Dimension

Dienstag, 23 Januar 2007

Madrid (Fidesdienst) - Nach Ansicht des spanischen „Berufsverbandes für Ethik“ bestätigt die Veröffentlichung der Inhalte des neuen Faches „Staatsbürgerkunde“, das an spanischen Schulen eingeführt werden soll, im offiziellen Amtsblatt die Befürchtung, da das Fach „die moralische Bildung der Schüler beeinflusst, die ein ausschließliches Recht der Eltern und nicht des Bildungsministeriums ist“. Der Leiter des Berufsverbandes, Jaime Urcelay, bekräftigt: „Wir befürworten die Hinführung zur den notwendigen Werten für das Leben und das gesellschaftliche Zusammenwirken, doch wir lehnen dieses Fach entschieden ab, da es ein ideologisches Instrument in den Händen der jeweiligen Regierung sein wird“.
Aus diesem Grund hat der Verband eine Informationsbroschüre veröffentlicht, in der zehn Gründe aufgelistet sind, weshalb das neue Fach abgelehnt werden sollte. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass das Fach eine Einmischung des Staates in die moralische Erziehung der Kinder darstellt; die objektive Existenz der Wahrheit und des Guten leugnet; bei der moralischen Erziehung religiöse Traditionen, die Existenz Gottes und die transzendente Dimension der Menschen ignoriert; die Geschlechterideologie und verschiedene sexuelle Optionen propagiert; die Emotionen und Gefühle der Schüler Missbraucht und auf die Pädagogik des Bemühens, der Anforderung und des Willens verzichtet; Einschätzungen aufgrund des Verhaltens der Schüler und nicht über den Erwerb von Wissen zum Ausdruck bringt; das Fach Religion diskriminiert, das von den Schülern frei gewählt werden kann.
Der Berufsverband hatte bereits in der Vergangenheit zusammen mit weiteren 16 Organisationen einen „Leitfaden zur Gewissensverweigerung“ (vgl. Fidesdienst vom 27. Juli 2006) veröffentlicht, mit der sie die Eltern über ihr Recht auf Gewissensverweigerung im Hinblick auf das Fach informieren, das die sittliche Erziehung ihrer Kinder beeinflusst. (RG) (Fidesdienst, 23/01/2007 - 26 Zeilen, 292 Worte)


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