AMERIKA/BOLIVIEN - Staatspräsident und Vorsitzender der Bischofskonferenz unterzeichnen eine Vereinbarung zur Kontinuität des Funktionierens kirchlicher Schulen

Donnerstag, 7 Dezember 2006

Santa Cruz (Fidesdienst) - Der bolivianische Staatspräsident Evo Morales hat zusammen mit seinem Stellvertreter Alvaro Garcia Linera und mit dem Vorsitzenden der Bolivianischen Bischofskonferenz (CEB) und Erzbischof von Santa Cruz de la Sierra, Kardinal Julio Terrazas, eine Vereinbarung unterzeichnet, die für die nächste Zukunft die Kontinuität des Funktionierens der katholischen Schulen garantiert. Zur Unterzeichnung der Vereinbarungen kam es nach mehrmonatiger Ungewissheit nach der Verabschiedung des neuen Bildungsgesetzes, das Vorsitz, dass der Staat allein für das nationale Bildungswesen verantwortlich ist und gleichsam eine säkulare Erziehung propagiert, die dem „religiösen Monopol“ der Kirche in diesem Bereich ein Ende bereiten soll (vgl. Fidesdienst vom 21. Juli und vom 12. Oktober 2006). Bei der Unterzeichnung war auch Bischof Jesus Juarez von de L’Alto anwesend.
Die Vereinbarungen garantieren das Fortbestehen der katholischen Schulen bis zur Verabschiedung einer weiteren Regelung durch die verfassungsgebende Versammlung. Kardinal Terrazas äußerte sich zuversichtlich und erklärte, die Unterzeichung des Abkommens würde tausende Lehrer und Dozenten beruhigen, die in diesen Bildungseinrichtungen arbeiten und lernen. Insgesamt gibt es in Bolivien 1.500 kirchliche Schulen: sie wurden mit Unterstützung der Kirche gebaut, wobei die Lehrer ihr Gehalt vom Staat bekommen. Die Beunruhigung unter Lehrern und Schülern hatte zugenommen, nachdem die Regierung den katholischen Bischöfen vorgeworfen hatte, sie handelten wie zu Zeiten der Inquisition, weil sie den Gesetzentwurf ablehnten, der ein säkulares Bildungssystem einführen sollte.
Die bischöfliche Kommission für das Bildungswesen veröffentlichte unterdessen ein Dokument, in dem sie bekräftigt, dass das Bildungswesen prinzipielle auf der Würde, auf den Rechten und auf der Ethik der einzelnen Personen gründet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere auch die familiären, gemeinschaftlichen und sozialen Rechte erwähnt. Außerdem betont die Kommission, dass die Eltern die ersten Erzieher sind und di Pflicht haben, die eigenen Kinder zu erziehen. Ein weiteres wichtiges Prinzip besteht nach Ansicht der Bischöfe darin, dass Erziehung und Erziehungsfreiheit als grundlegende Menschenrechte und ein Gut der Gesellschaft zu betrachten sind, die die Gesellschaft und der Staat garantieren müssen. Die verschiedenen Erziehungseinrichtungen seien wesentlicher Bestandteil des Nationalen Bildungswesens und garantieren als solche eine kompetente und qualitativ hochwertige Ausbildung für alle Bolivianer. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Hinführung zu den Werten der Religion, der Ethik und der Moral eine Priorität ist und deshalb wesentlicher Bestandteil der Lehrpläne sein sollte. (RG) (Fidesdienst, 07/12/2006 - 34 Zeilen, 382 Worte)


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