AMERIKA/ARGENTINIEN - „Kein Ziel rechtfertigt einen Eingriff, der zum Tod und zur Beseitigung eines menschlichen Wesens führt“: Erklärung des Instituts für Bioethik zum Gesetzentwurf zur kostenlosen Verteilung der Abtreibungspille

Donnerstag, 7 Dezember 2006

Buenos Aires (Fidesdienst) - Während der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zur Debatte vorliegt, der „die kostenlose Verteilung der Abtreibungspille“ vorsieht, veröffentlichte das Institut für Bioethik der Medizinischen Fakultät der Katholischen Universität Argentinien eine Erklärung, die eine Reihe von Betrachtungen zu rechtlichen, wissenschaftlichen und anthropologischen Aspekten der Initiative enthält und diese ablehnt, wobei an die Regierenden mit der Bitte appelliert wird, „das Leben und die verantwortliche Freiheit aller als einen Wert zu betrachten“.
Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass das Thema der so genannten „Pille am Tag danach“ ohne eine verantwortungsbewusste Debatte angegangen wurde, wie diese in anderen Ländern stattfand. Außerdem erinnern die Autoren des Dokuments daran, dass „die Würde der Person und ihr unverletzbares und nicht verhandelbares Recht auf Leben von einem positiven Recht anerkannt werden sollten“. Deshalb fordert das Institut für Bioethik der Katholischen Universität Argentinien zusammen mit vielen andern, dass „das Recht auf Leben unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten als ein primäres Recht anerkannt wird“. Rechtsexperten und Gesetzgeber sollten juridische Normen erarbeiten, „die mit der Wahrheit über den Menschen und dem Schutz seiner Freiheit übereinstimmen, die nicht existiert, wenn man nicht jedes Leben und das ganze Leben respektiert.“
Außerdem bekräftigen die Autoren, dass „das menschliche Embryo ein lebendiges menschliches Wesen ist, ein menschliches Individuum, das existiert, mit einer definierten Identität, die sich von der des Vaters und der Mutter unterscheidet. Als solches hat es dar Recht auf das eigenen Leben und demzufolge ist jedes Eingreifen, das nicht zu seinen Gunsten ist, ein Verstoß gegen das Recht auf Leben.“ In diesem Sinn „rechtfertigt kein Ziel, auch wenn man annimmt, dass es gut sein soll, ein Eingreifen das zum Tod und zur Beseitigung eines menschlichen Wesens führt“.
„Die Frau und alle Bürger“, heißt es in der Erklärung abschließend, „haben das Recht darauf, die mögliche Wirkungsweise der „Pille am Tag danach“ zu kennen und zwar durch eine klare und objektive Information, die sie befähigt eine bewusste und richtige Entscheidung zu treffen, was die eigene Einstellung gegenüber dem Medikament anbelangt“. (RG) (Fidesdienst, 07/12/2006 - 33 Zeilen, 360 Worte)


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