AFRIKA/BURUNDI - Der Landbesitz ist ein noch ungelöstes Problem, das dazu führen könnte, dass das Land zur Gewalt zurück kehrt

Freitag, 24 November 2006

Bujumbura (Fidesdienst) - Die Grundbesitzfrage ist in Burundi, wo erst vor kurzem ein 13jähriger Bürgerkrieg zu Ende ging, noch ungelöst. Mit dem Problem soll sich eine im Juli dieses Jahres von der Regierung gegründete „Commission Nationale des Terres et Autre Bien“ (CNTB) befassen, die auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Landbesitz und anderen Fragen schlichten soll.
Das Problem verschärft sich durch die Rückkehr der Flüchtlinge aus den Nachbarländern Tansania und Demokratische Republik Kongo. Wie das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) mitteilt, kehrten seit 2002 insgesamt rund 319.000 burundische Flüchtlinge in die Heimat zurück.
Diese Menschen erheben nun Anspruch auf ihren früheren Landbesitz, den sie infolge der Gewalt verlassen mussten und der in der Zwischenzeit von anderen besetzt wurde. Zahlreiche Flüchtlinge haben das Land jedoch schon lange vor Ausbruch des Bürgerkriegs 1993 verlassen. In Burundi kam es in der Tat im Verlauf seiner ganzen Geschichte immer wieder zyklisch zu Auseinandersetzungen und Gewalt zwischen Hutu und Tutsi. Die schlimmsten Massaker vor dem Bürgerkrieg gab es 1965 und 1972. Es gibt also auch Menschen, die die meiste Zeit ihres Lebens außerhalb des Landes verbrachten und nun bei ihrer Rückkehr trotzdem Anspruch auf Landbesitz erheben.
Zur Schlichtung bei solchen Fragen gibt es in Burundi sowohl traditionelle als auch staatliche Gesetze, doch nur wenige wissen über ihre eigenen Rechte Bescheid und viele können sich einen Anwalt nicht leisten.
Nach einheimischem Recht hat derjenige Anspruch auf den Besitz eines Grundstücks, der dieses für mindestens 30 Jahre besetzt und wenn niemand den Besitz innerhalb von drei Jahren nach Ablauf dieser Frist für sich in Anspruch nimmt. Diese Regelung wurde im Falle einiger Flüchtlinge angewandt, die das Land 1972 verlassen hatten und erst nach 34 Jahren wieder zurückkehrten, und somit keinen Anspruch mehr auf den eigenen Landbesitz hatten. Die Flüchtlinge vertreten jedoch die Ansicht, dass diese Regelung in ihrem Fall nicht angewandt werden dürfe, weil sie ihr Eigentum nicht freiwillig verlassen haben sondern sich infolge der Gewalt dazu gezwungen sahen.
Zahlreiche Flüchtlinge, die nach Burundi zurückkehren haben hier weder eine Wohnung noch ein Grundstück und sind damit weiterhin von der Unterstützung des UNHCR abhängig. Die nationale Kommission soll Kontroversen innerhalb von drei Jahren lösen, die wenn, keine Lösung gefunden wird, zu einem erneuten Ausbruch der Gewalt führen. (LM) (Fidesdienst, 24/11/2006 - 34 Zeilen, 386 Worte)


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