AMERIKA/ECUADOR - Neuer Appell der Bischöfe zur Verhinderung des Inkrafttretens des neuen Gesundheitsgesetzes: „Es ist ein Attentat auf die Autorität der Eltern, der Erzieher und der Ärzte und führt zu einer Kultur des Todes und nicht des Lebens“

Dienstag, 7 November 2006

Quito (Fidesdienst) - Die Bischöfe Ecuadors äußeren sich ein weiteres Mal besorgt im Hinblick auf die bevorstehende Billigung einiger Gesetzesartikel zur Änderung des Gesundheitsgesetzes durch das Parlament des Landes. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Bischöfe um Änderungen, die die ethischen und grundlegenden Prinzipien der Verfassung gefährden. Der Vorsitzende der Ecuadorianischen Bischofskonferenz, Bischof Nestor Herrera von Machala, veröffentlichte in diesem Zusammenhang einen weiteren „respektvollen aber entschiedenen“ Appell an „alle Institutionen, Familien und Katholiken, damit ein Weg gefunden wird, zu Verhindern, dass dieses Gesetz inkrafttritt“. „Es schädigt die Autorität der Eltern, Erzieher und Ärzte und führt zu einer Kultur des Todes und nicht des Leben“, heißt es in der Verlautbarung. Bischof Nestor erinnert an die verschiedenen Stellungnahmen er Ecuadorianischen Bischofskonferenz zu diesem Thema und insbesondere an ein Schreiben an den Präsidenten des Parlaments und an die einzelnen Gesetzgeber vom 20. Oktober dieses Jahres, in den er darauf hinweist, dass das neue Gesundheitsgesetz eindeutig dem Gesetz Gottes, dem Gesetz der Natur und der Würde der Menschen widerspreche. Nach Aussage des Vorsitzenden der Bischofskonferenz war dieses Schreiben an die Gesetzgeber gerichtet „da sie Vertreter eines Landes mit christlichen Überzeugungen sind, die sie weder ignorieren noch unterbewerten können, um so mehr, als die Mehrheit der Gesetzgeber selbst sich zum katholischen Glauben bekennen und es nicht den Anschein habe, dass sie dieser Überzeugung entsprechen sondern vielmehr Interessen wirtschaftlicher oder politischer Art oder der Pharmaindustrie vertreten.“
In dem Papier, das die Unterschrift von Bischof Nestor Herrera Hereia und die des Generalsekretärs der Ecuadorianischen Bischofskonferenz, Bischof Luis Antonio Sanchez von Tulcan enthält, betonen die Bischöfe drei wesentliche Punkte. An erster Stelle die Legalisierung der Abtreibung, zu der nach dem neuen Gesetz öffentliche und private Einrichtungen in dem vom Gesetz vorgesehen Fällen gezwungen werden können, wobei eine Gewissensverweiterung der Ärzte nicht vorgesehen ist. Mit dieser Maßnahme „akzeptiert das Parlament einen Vorschlag, der dem Gesetz Gottes, dem Gesetz der Natur und der Würde des Menschen widerspricht. Denn wenn wir eine unschuldige Person des eigenen Lebens berauben, dann kann diese Handlung nicht gebilligt und erst recht nicht erzwungen werden“. Außerdem „bringt diese Situation, in der ein christlicher Arzt oder ein Arzt mit Überzeugungen, die auf einem wahren Humanismus basieren, gebracht wird, einen Verstoß gegen dessen Religions-, Gedanken- und Gewissensfreiheit mit sich.“
An zweiter Stelle erinnern die Bischöfe an den Zwang zur Empfängnisverhütung in Notsituationen „im Fall von innerfamiliärer und sexueller Gewalt (Art. 32), bei Frauen ‚die unter schweren und unheilbaren Krankheiten leiden oder HIV-positiv sind und bei denen die aidskrank sind’ (Art. 68)“. Als „Empfängnisverhütung in Notsituationen“ wird im allgemeinen die so genannte „Pille am Tag danach“ verstanden, eine Arzneimittel „mit eindeutig abreibender Wirkung“. Schließlich weisen die Bischöfe darauf hin, dass „einige Bestimmungen dazu tendieren, die Autorität der Eltern über ihre Kinder zu mindern und damit den familiären Kern eindeutig schwächen“, da die Reform des Gesundheitsgesetzes der Regierung die Macht zuerkennt, politische Maßnahmen und Lehrpläne zur Sexualkunde zu erarbeiten, und dabei das Recht der Eltern auf eine Aufklärung der eigenen Kinder unberücksichtigt lassen. Aus diesen Gründen rufen die Bischöfe die Gesetzgeber „respektvoll aber mit Nachdruck zur Verantwortung“ … „damit dieses unheilvolle Gesetz nicht gebilligt wird, das Gott und alle Menschen guten Willens beleidigt“ (RG) (Fidesdienst 07/11/2006 - 46 Zeilen, 559 Worte)


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