EUROPA/SPANIEN - „Man kann das Gemeinwohl nicht fördern und nicht einmal respektieren, wenn man nicht die Würde jedes Menschen in den Mittelpunkt stellt“: Schlussbotschaft zum Vierten Weltkongress für Bioethik, Menschenwürde und Gemeinwohl

Montag, 30 Oktober 2006

Cordova (Fidesdienst) -„Man kann das Gemeinwohl nicht fördern und nicht einmal respektieren, wenn man nicht die Würde jedes Menschen in den Mittelpunkt des Interesses, der Sorgen und der Entscheidungen aller und insbesondere der öffentlichen Behörden stellt“, heißt es in der Schlussbotschaft zum Vierten Weltkongress für Bioethik, Menschenwürde und Gemeinwohl, der am 27. und 28. Oktober in Cordova (Spanien) stattfand und von der Internationalen Föderation für Personenbezogene Bioethik (FIBIP) veranstaltet wurde. Im Mittelpunkt der Kongressarbeiten stand die Beziehung zwischen Menschenwürde und Gemeinwohl in der Perspektive der Bioethik.
Wie es in der Schlusserklärung heißt, bleiben viele Aufgaben noch offen und dringend, wenn es um die Anerkennung des Gemeinwohls geht, „vor allem weil es in unserer Kultur schwierig zu sein scheint, zu wissen, was Wohl bedeutet und noch schwieriger, sich dafür einzusetzen, dass dies für die Allgemeinheit gilt“. Außerdem behinderten der moralische Relativismus, die heute Ungewissheit, was die Grundalge der Menschenwürde anbelangt, der Individualismus und der vorherrschende Hedonismus „das großzügige Streben nach gemeinsamen Interessen“.
„Die menschliche Person ist des absoluten Respekts würdig“, heißt es in der Schlussbotschaft zum Kongress weiter, „allein deshalb, weil es um eine Person geht, d.h. um ein Mitglied der Menschheitsfamilie. Die Würde der Person wird nicht erteilt, sondern anerkannt; sie wird nicht gewährt, sondern respektiert: sie wohnt jedem menschlichen Wesen inne.“ In diesem Sinn gehört es zu den Aufgaben, „die diskriminierende Unterscheidung zwischen bereits geborenen und noch ungeborenen menschlichen Wesen zu überwinden“. Wie se in dem Text heißt, sollte deshalb die zerstörerische Instrumentalisierung menschlicher Wesen im Status des Embryos abgelehnt werden, „weil das Gemeinwohl auch verlangt, dass die wissenschaftliche Realität nicht verfälscht wird, indem man die Öffentlichkeit glauben lässt, dass embryonale Stammzellen allein zur Heilung von Krankheiten dienen können“, wenn die Wirklichkeit ganz anders aussieht.
Abschließend verpflichten sich die Mitglieder der FIBIC, zum Engagement „zugunsten des Gemeinwohls, in dessen Mittelpunkt das Wohl jeder menschlichen Person steht“. Dabei sollen die Gesellschaften und insbesondere die Verantwortlichen der öffentlichen Sache aufgefordert werden, sich dieses Engagement zu eigen zu machen.
Im Rahmen des Kongresses wurden unter den anderen Fragen auch die Situationen der Dritten Welt behandelt, was deren Zugang zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen des Gesundheitswesens anbelangt. Außerdem befassten sich die Kongressteilnehmer mit der Perspektive des Gemeinwohls mit besonderem Augenmerk für die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Würde, der Person und des Gemeinwohls in den theoretischen und praktischen Bereichen der Bioethik. Nicht zuletzt standen auch die moralischen Anforderungen bei der heutigen Arzneimittelforschung auf dem Programm. (RG) (Fidesdienst, 30/10/2006 - Zeilen, Worte)


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