EUROPA/SPANIEN - Die Bischöfe warnen davor, dass die biomedizinische Forschung „das Menschenleben nicht ausreichend schützt“ und „der Legalisierung neuer Verstöße gegen die Menschenwürde den Weg ebnet“

Mittwoch, 25 Oktober 2006

Madrid (Fidesdienst) - „Der Gesetzentwurf zur biomedizinischen Forschung schützt das Recht auf Leben nicht und erlaubt das Klonen von Menschen“ lautet der Titel einer Verlautbarung des Vorstands der Spanischen Bischofskonferenz. Die Bischöfe weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf zur biomedizinischen Forschung, der im Amtsblatt der Abgeordneten am 22. September dieses Jahres veröffentlicht wurde, „sollte es keine tief greifenden Änderungen seitens des Parlaments geben, das Menschenleben nicht ausreichend schützt und der Legalisierung neuer Verstöße gegen die Menschenwürde den Weg ebnet“.
An erster Stelle legt der Entwurf „den genauen Moment - den vierzehnten Tag - fest, ab dem das ‚Produkt’ der Befruchtung als ‚Embryo’ bezeichnet werden kann. Es wird festgelegt, dass bis zu diesem Zeitpunkt das Produkt - das als Vor-Embryo bezeichnet wird - den Schutz des Lebens, eines Menschen nicht verdient deshalb als reines Objekt betrachtet wird, das für die Forschung genutzt werden kann“. Dieses Prinzip entbehre jeder wissenschaftlichen anthropologischen Grundlage, weshalb die Bischöfe ihre Sorge darüber äußern, dass „man die Forschung an lebenden menschlichen Embryonen erlaubt, die ihre Entwicklungsfähigkeit verloren haben“.
In der Verlautbarung erklären die Bischöfe auch, dass obschon auf der einen Seite „die Schaffung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten wird“, gleichsam „die so genannte Aktivierung von Eizellen für eine nukleare Übertragung genehmigt wird“. Zweck dieser Technik sei es embryonale Stammzellen zu gewinnen, die als Material für die Untersuchung dienen, das heißt, man „erlaubt die Herstellung von Embryonenklonen, um daraus Versuchsmaterial zu bilden, und gleichsam wird die Konstitution von Embryonen zu Versuchszwecken verboten.“ Dieser offensichtliche Widerspruch wird mit einem Wortspiel beseitigt: „es werden geklonte Embryonen nicht als solche bezeichnet, die in Wirklichkeit solche sind, und damit wird dem so genannten therapeutischen Klonen der Weg geebnet“.
Die Bischöfe vertrauen „auf den gesunden Menschenverstand der Gesetzgeber und dessen Vorherrschaft gegenüber dem wirtschaftlichen und ideologischen Druck“. Abschließend ermutigen die Bischöfe „die katholischen Gemeinden zur weiteren nachhaltigen Verkündigung des Evangeliums des Lebens. Es ist das Evangelium, das uns befähigt, bedingungslos zu lieben und klar denkend zu beurteilen“. (RG) (Fidesdienst, 25/10/2006 - 33 Zeilen, 343 Worte)


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