ASIEN/INDIEN - Die Bischöfe des indischen Unionsstaats Gujarat appellieren an den Gouverneur: „Unterzeichnen Sie das Anti-Bekehrungs-Gesetz nicht“

Montag, 25 September 2006

Ghandhinagar (Fidesdienst) - Die beiden Bischöfe des indischen Unionsstaats Gujarat, Erzbischof Stansislaus Fernandes von Gandhinagar und Bischof Thomas Macwan von Ahmedabad, wandten sich in einem offiziellen Schreiben an den Gouverneur des Staates, Shri Naval Kishore Sharma. In ihrem Schreiben bitten sie den Gouverneur darum, das so genannte „Anti-Bekehrungs-Gesetz“ nicht zu unterzeichnen, da es gegen die Verfassung und die Universale Menschenrechtserklärung verstößt.
Die Bischöfe beziehen sich mit ihrer Bitte auf den neuen Gesetzestext, der am 19 September vom Parlament des Unionsstaates gebilligt wurde: das Gesetz namens „Gujarat Freedom of Religion (Amendment) Bill 2006“ modifiziert eine bereits im März 2003 in Kraft getretene gesetzliche Bestimmung.
In ihrem Schreiben an den Gouverneur - mit dessen Unterschrift der Gesetzestext endgültig in Kraft tritt - weisen die Bischöfe auf die Problematik des neuen Gesetzestextes hin: er verstößt gegen den Artikel 25 der indischen Verfassung, die jedem Staatsbürger Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und die Ausübung und Verkündigung der eigenen Religion garantiert; er verstößt gegen den Artikel 18 der Universalen Menschenrechtserklärung, nach dem jeder Mensch das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat, eine Freiheit, die auch beinhaltet, dass man den eigenen Glauben ändern kann; das Gesetz ist diskriminierend, da für Mitglieder von tribalen Volksstämmen und niedrigeren Kasten höhere Strafen vorgesehen sind, als für Mitglieder der höheren Kasten. Die Kompetenz, einem Bürger, der die Religion wechseln möchte „eine Genehmigung zu erteilen“ wird an einen Richter oder an einen staatlichen Beamten delegiert, was die Bischöfe dazu veranlasst sich zu fragen, weshalb zivile Autoritäten über eine Angelegenheit des Gewissens und des Glaubens entscheiden sollen.
Die Bischöfe weisen auch auf Fehler hin, wo zum Beispiel „Buddhismus und Janismus als Bezeichnungen des Hinduismus“ genannt werden, wobei die Originalität dieser Religionen nicht anerkannt wird.
Außerdem beklagen die Bischöfe in dem Schreiben dass die Regierung versuchte, indem sie Druck ausübte, damit das Dokument gebilligt wird, Spannungen zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften zu provozieren.
Gujarat wird von der Bharatiya Janata Party regiert, die das Gesetz zur Religionsfreiheit bereits 2003 billigte und per Gesetz die Konversion von einer Religion zu einer anderen verbot. Unterstützt wurde das Gesetz von Premierminister Narendra Modi, der eine nationalistische Politik vertritt, die bereits in der Vergangenheit zu Spannungen wischen Hindus und Muslimen geführt hatte. Gegen das Gesetz protestierten katholische Organisationen und Menschenrechtskämpfer.
In Gujarat stellen die Christen 0,42% der insgesamt 50,5 Millionen Einwohner. Die Zahl der Katholiken liegt bei insgesamt 150.000: (PA) (Fidesdienst, 25/09/2006 - 38 Zeilen, 401 Worte)


Teilen: