VATIKAN - DIE WORTE DER GLAUBENSLEHRE von don Nicola Bux und don Salvatore Vitiello - „Die Wahrheit über die Familie“

Donnerstag, 20 Juli 2006

Vatikanstadt (Fidesdienst) - Was die menschliche Person ist, als Mann oder Frau, und wie die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau eine gesetzliche Form annehmen kann ist nicht mehr eindeutig. Das sieht man auch erneut in den Ansprachen Benedikts XVI in Spanien. Der gnoseologische und ethische Relativismus hat auch die philosophische und theologische Anthropologie angesteckt und es zeichnen sich neue Meinungen ab, die zu einer Zerstörung des Menschenbildes führen und deren Konsequenzen extrem schwerwiegend sein können, mehr noch: man sieht bereits die ersten Abrutsche von der Debatte über uneheliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau und über künstliche Befruchtung hin zur „Ehe“ zwischen Homosexuellen, denen die Möglichkeit zur Adoption von Kindern gewährt werden soll.
Im Urteil über diese irrigen Meinungen bestätigt die Kirche zu aller erst die „Unbedingtheit“ der menschlichen Würde und der Menschenrechte, als Werte die jeglicher staatlicher Rechtssprechung vorausgehen und die betreffs ihres Ursprungs auf den Schöpfer weisen ( ): es handelt sich um den beständige Wert des Dekalogs. In diesem Sinn stellt sich als bedeutend eine Analyse der Beziehung zwischen Freiheit und Natur des Menschen dar, wie schon Johannes Paul II geschrieben hatte: „Man kann nun die wahre Bedeutung des Naturgesetzes verstehen: Es bezieht sich auf die eigentliche und ursprüngliche Natur des Menschen, auf die «Natur der menschlichen Person», die die Person selbst in Einheit von Leib und Seele ist, in der Einheit ihrer sowohl geistigen wie biologischen Neigungen und aller anderen spezifischen Merkmale, die für die Erreichung ihres Endzieles notwendig sind.“( ).
An zweiter Stelle, weil sich in bestimmter Weise der Glaube in die Offenbarung verändert hat, da der Relativismus dazu führt, die natürliche Ordnung nicht mehr als Quelle der Rationalität wahrzunehmen; heute ist die Kirche paradoxerweise dazu aufgerufen, die Vernunft noch vor dem Glauben zu verteidigen und daraufhin die Verbindung zwischen Vernunft und Glaube zu bestätigen, mit dem Ziel die tödliche Trennung zwischen theoretischem Gedanken und Ethik zu heilen; ebenfalls ist sie dazu gerufen, den rationellen Aspekt der menschlichen Natur hervorzuheben, wie es bereits Johannes Paul II in seinem Kommentar zur Enzyklika Humanae vitae getan hat.
Diesbezüglich würde es genügen, den Verfechtern der „Natürlichkeit“ der Homosexualität diese Frage zu stellen: warum gibt es in der Welt Männer und Frauen und nicht nur Männer oder nur Frauen? Angesichts dieser Evidenz erscheint die Homosexualität als ein unmöglicher Versuch der Homologisierung der menschlichen Natur auf das ein oder andere Geschlecht, bis dahin diesen offenbaren Unterschied aufzuheben, bereit sie in dem Moment wieder in Kraft zu setzten, in dem man das „Recht auf die Unterschiede“ geltend machen will, um eine juridische Anerkennung zu erhalten ( ).
Es ist angebracht in diesem Punkt zu sagen, was der Begriff „Recht“ bedeutet: wenn es persönlich ist, handelt es sich um ein Zivilrecht, oder ein Recht einer aktiven Minderheit. Und sich in einer Gruppe zu konstituieren, die Druck ausübt, bedeutet nicht automatisch Anerkennung eines Rechtes. Die Überlegung stellt sich hier auf das Gebiet des Rechtes, der Philosophie des Rechtes. Was die Forderung einer homosexuellen Ehe von Seiten der Gay anbetrifft ist es nützlich zu wissen, dass es sich um eine Minderheit handelt, die ganz und gar nicht alle Homosexuellen repräsentiert, sondern die sich nur anmaßt, sie zu repräsentieren und die Unterstützung von Seiten der Politik erhält um ihre Ansichten durchzusetzen .
Die Leader der Gay und viele andere, enden absurderweise, ohne sich dessen bewusst zu sein, damit, dass sie die Unterschiede erneut behaupten in dem Moment, in dem sie die „Ehe“, den Pakt unter sich postulieren. Im Widerspruch mit ihren Vorraussetzungen, d.h. dass der Staat und die Gesellschaft inkompetent sind im Bezug auf ihre Beziehung - denn diese gehört der privaten Sphäre der zwischenmenschlichen Beziehungen an - (wie ein Kandidat einer Fraktion für den Vorsitz einer italienische Region sagte) enden sie damit, vom Staat selbst diese öffentliche juridische Anerkennung zu verlangen, nicht zuletzt wegen der finanziellen Vorteile. Wenn es sich um die „private Sphäre“ handelt, müsste der Staat immer ausserhalb bleiben. Ein ähnlicher Diskurs gilt für die sogenannten uneheliche Lebensgemeinschaft. Hier beenden wir vorläufig diese unsere ersten Überlegungen. (Fidesdienst 20/7/2006 - Zeilen 51 Worte 660)


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