AMERIKA/VENEZUELA - Katholische Kirche bittet Regierung um Respekt für transzendente und geistige Werte bei der Erziehung und um Garantien für die Familien, wenn es um den Religionsunterricht für deren Kinder geht

Dienstag, 20 Juni 2006

Caracas (Fidesdienst) - Der Erzbischof von Caracas, Kardinal Jorge Uraosa Savino, überreichte zusammen mit Vorsitzenden der bischöflichen Kommission für Erziehung, Bischof Angel Divasson von Puerto Ayacucho, der venezolanischen Regierung ein Dokument mit Änderungsvorschlägen zum neuen Erziehungsgesetz, die den Schülern grundlegende Rechte im Bereich der Erziehung gewährleisten sollen. Die geforderten Änderungen beziehen sich auf das Konzept der „säkularen Erziehung“, das sich von der „atheistischen Erziehung“ unterscheiden soll. Dazu fordert die katholische Kirche „Respekt für transzendente und geistig Werte“ und Garantien für die Familien hinsichtlich des Religionsunterrichts für die Kinder.
Unter anderem fordert die Kirche die Änderung des Konzepts vom Staat als Lehrer, wobei die Familie die Hauptrolle bei der Erziehung der Kinder spielen soll, Garantien für die Unterrichtsfreiheit und die freie Auswahl der Schule, einschließlich der staatlichen Unterstützung bei einer qualitativ hochwertigen Erziehung.
Im Auftrag der Bischofskonferenz hatte bereits deren stellvertretender Vorsitzender, Erzbischof Roberto Lückert León, die Regierung um Respekt für den Religionsunterricht in den Schulen gebeten und dessen Abschaffung im durch den neuen Gesetzentwurf abgelehnt. Erzbischof Lückert erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass „die Inhalte des Religionsunterrichts in den Schulen die erzieherische Tätigkeit der Eltern begleiten sollen“ und bekräftigte, dass der Gesetzentwurf die religiöse Erziehung ausschließlich auf das familiäre Umfeld beschränkt. Im März hatte die Bischofskonferenz eine Verlautbarung zu der Debatte um das neue Erziehungsgesetz veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass „der Staat verpflichtet ist, Wissen und Praxis der Religion zu fördern, zu der sich die Bürger nach dem eigenen Gewissen bekennen möchten“ (vgl. Fidesdienst vom 13. März 2006). (RG) (Fidesdienst, 20/06/2006 - 25 Zeilen, 270 Worte)


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