AFRIKA/BURUNDI - „Ein Teilabkommen ist besser als gar kein Abkommen“, so Beobachter aus kirchlichen Kreisen in Burundi nach den Absprachen zwischen der Regierung und den Rebellen

Montag, 19 Juni 2006

Bujumbura (Fidesdienst) - „Ein Teilabkommen ist besser als gar kein Abkommen“, so Beobachter aus kirchlichen Kreisen in Bujumbura, der Hauptstadt Burundis, wo eine gewisse Enttäuschung herrscht, nachdem am 18. Juni in Dar es Salaam (Tansania) nur ein Teilabkommen zwischen der burundischen Regierung und den Rebellen der FNL zustande kam. Die Unterzeichnung der Vereinbarungen über den Waffenstillstand, galt am 17. Juni bereits als sicher (vgl. Fidesdienst vom 17. Juni 2006), doch in letzter Minute tauchten Hindernisse auf, aufgrund derer die Unterzeichnung um einen Tag verschoben werden musste.
„Es gab nicht nur eine Verzögerung sondern die erzielten Vereinbarungen sehen nur eine Unterbrechung der Kriegshandlungen in Erwartung eines endgültigen Friedensabkommes vor, das in den nächsten zwei Wochen zustande kommen soll“, so die Beobachter. „Die Unzufriedenheit der Regierung mit diesen Vereinbarungen kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass sie nicht von Staatspräsident Pierre Nkurunziza unterzeichnet wurden, sondern nur vom Innenminister, der die Regierungsdelegation leitete“, so die Beobachter weiter.
Staatspräsident Nkurunziza erklärte unterdessen, er sei „nur halb zufrieden, da die Regierung sicher war, dass man ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnen würde. Der Präsident wollte nur mit einer Prinzipienerklärung in sein Land zurück kehren“, so der Sprecher des Präsidenten bei dessen Rückkehr nach Bujumbura. Das gestern unterzeichnete Dokument nennt sich „Prinzipienvereinbarung von Dar es Salaam hinsichtlich der Herstellung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in Burundi.“
„die Parteien sind sich über die Beendigung der Kriegshandlungen einig und wollen ernsthafte Gespräche einleiten, die innerhalb der nächsten zwei Wochen zu einem ganzheitlichen Waffenstillstand führen sollen.“, heißt es in dem Papier. Dies sieht außerdem vor, dass „nach einer effektiven Trennung zwischen dem politischen und dem militärischen Flügel die Palipe hutu-FNL-Partei eine Zulassung als politische Partei nach den geltenden Gesetzen beantragen kann“. Nach Inkrafttreten des Waffenstillstands soll „ein Prozess der Befreiung der politischen Häftlinge und der Kriegsgefangenen eingeleitet werden“, heißt es in den Vereinbarungen weiter.
Wie der Sprecher des Präsidentenamtes mitteilt, waren sich Regierung und Rebellen vor allem über die Frage der Reform der Streitkräfte uneinig. „Die FNL fordern die Schaffung einer neue Armee, doch die Regierung bleibt kategorisch: es gibt ein unterzeichnetes Abkommen und eine Reform, die bereits entsprechen dieses Abkommens stattgefunden hat. Die FNL wird sich anpassen müssen.“
Die Regierung und die zweite Rebellenbewegung FDD hatten bereits ein Abkommen unterzeichnet, das unter anderem die Zusammensetzung der neuen Armee festlegt. Auf der Grundalge, dieser Vereinbarungen, die im Oktober 2003 in Pretoria (Südafrika) unterzeichnet wurden, sollen 40% der Offiziere der Armee und 35% der Offiziere der Gendarmerie mit Vertretern der FDD besetzt werden.
„Trotz der Schwierigkeiten muss betont werden, dass ein erstes Abkommen mit der FNL erzielt wurde, die bisher als unnachgiebig galt. Wir hoffen, dass dies der Beginn eines endgültigen Friedens in Burundi sein wird“. (LM) (Fidesdienst, 19/01/2006 - 42 Zeilen, 465 Worte)


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