ASIEN/KASACHSTAN - Abschaffung der Todesstrafe: „Fortschritt des ethischen Denkens in der Gesellschaft“

Freitag, 18 Februar 2022 menschenrechte   menschenleben   katholische kirche  

Astana (Fides) - "Im Dezember 2021 fand ein wichtiges Ereignis in der Geschichte unseres Staates statt: Kasachstan schaffte endlich die Todesstrafe ab. Diese Nachricht blieb wegen der Unruhen im Januar zu Unrecht fast unbemerkt. Doch nun, da wieder Frieden und Ordnung im Lande eingekehrt sind, möchten wir gemeinsam über die Bedeutung dieses Beschlusses nachdenken. Die Ablehnung von Gewalt in allen ihren Formen, die Anerkennung der Unrechtmäßigkeit von Folter und die Abschaffung der Todesstrafe im Strafrecht sind das Ergebnis des Fortschritts des ethischen Denkens im Prozess der historischen und kulturellen Entwicklung der Gesellschaft", heißt es in einer Pressemitteilung der katholischen Kirche in Kasachstan.
Das Gesetz Abschaffung der Todesstrafe wurde am 29. Dezember 2021 von Präsident Kassym-Jomart Tokajew unterzeichnet: Damit wurde die Todesstrafe offiziell abgeschafft und die lebenslange Freiheitsstrafe als höchstes Strafmaß in der Republik anerkannt.
Bis dahin war es ein langer Weg für Kasachstan. Die Todesstrafe wurde in den ersten 13 Jahren der Geschichte des unabhängigen Kasachstan formel noch angewandt, wobei das letzte Todesurteil im Jahr 2003 vollstreckt wurde, als 12 Gefangene durch Erschießung hingerichtet wurden. Im Jahr 2004 trat dann ein unbefristetes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen in Kraft, das vom ersten Präsidenten Nursultan Nasarbajew unterzeichnet wurde. In Kasachstan waren seit 1990 insgesamt 536 Todesurteile vollstreckt worden.
"Gewalt", heißt es in der Mitteilung weiter, "kann die Gewalt nicht stoppen, die Todesstrafe ist Mord, und ein Staat, der die Todesstrafe zulässt, legitimiert Mord. Außerdem gibt es keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses Strafrechtsinstruments und einer Verringerung der Kriminalität. Die Kosten eines Justizirrtums sind zu hoch: Unschuldige Menschen können versehentlich hingerichtet werden. Schließlich sollten die strafrechtlichen Maßnahmen nicht auf den Tod des Täters, sondern auf die Unterdrückung des Verbrechens abzielen: Durch die Verhängung der Todesstrafe wird der Verurteilte dauerhaft mit dem Stigma des Täters behaftet, während die Haftstrafe das Verbrechen zwar bestraft, dem Verurteilten dabei aber die Möglichkeit der Rehabilitation gibt".
Papst Franziskus, so erinnert die katholische Kirche, habe wiederholt seine Unterstützung für die Abschaffung der Todesstrafe ausgedrückt, die er als "im Widerspruch zum Evangelium" bezeichnet. Im Oktober 2017, während der Feier des 25. Jahrestages der Verabschiedung des Katechismus der Katholischen Kirche, verkündete er demzufolge auch seine Entscheidung, dessen Artikel 2267 zu ändern, der bis dahin die Todesstrafe nicht kategorisch ausschloss.
(LF-PA) (Fides 18/2/2022)


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