AFRIKA/ÄGYPTEN - Zahl der nachträglich “genehmigten” kirchlichen Gebäude steigt auf 1958

Dienstag, 24 August 2021 mittlerer osten   ostkirchen   ortskirchen   sektierertum   gesetze  

Kairo (Fides) - Im Juli und August 2021 hat die ägyptische Regierung bestätigt, dass weitere 76 Kirchen und Gebäude im Besitz der Kirche den Bestimmungen für den Bau von christlichen Gotteshäusern und den dazugehörigen Dienstgebäuden entsprechen. Im Einzelnen betraf die Erklärung dieses Mal 27 christliche Gotteshäuser und 49 dazugehörige Gebäude. Die neue Liste der nachträglich „genehmigten“ Kirchen und Kirchengebäude wurde im Amtsblatt veröffentlicht und wurde von Premierminister Mostafa Madbouly auf der Grundlage der Überprüfung durch den zuständigen Regierungsausschusses genehmigt, der ad hoc zur Umsetzung der nachträglichen Baugenehmigungen für christliche Gotteshäuser und dazugehörige Gebäude eingesetzt wurde, die in den vergangenen Jahrzehnten ohne die erforderlichen Regierungs- und Verwaltungsgenehmigungen errichtet worden waren.
Am 25. Juli dieses Jahres gab der zuständige Ausschuss sein Urteil über die Rechtskonformität der neu zugelassenen Kirchen und Gebäude bekannt. Der Beschluss des Ministerrats zur "Legalisierung" dieser Gebäude wurde am 9. August gefasst. Damit steigt die Zahl der Kirchen und Nebengebäude, die seit Beginn der "Legalisierung" christlicher Gotteshäuser, die in der Vergangenheit ohne die erforderlichen Genehmigungen errichtet wurden, genehmigt wurden, auf 1958.
Der Überprüfungs- und Legalisierungsprozess begann mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über den Bau und die Verwaltung von Gebetsstätten, das vom ägyptischen Parlament am 30. August 2016 ratifiziert wurde. Seitdem ist der zu diesem Zweck eingesetzte Regierungsausschuss 20 Mal zusammengetreten und hat jedes Mal der Legalisierung von weiteren Kirchen und kirchlichen Gebäuden zugestimmt, die bis dahin ganz oder teilweise als gesetzlich nicht genehmigt galten. Die letzte nachträgliche "Genehmigung" des Regierungsausschusses für die Legalisierung von Kirchen, Kapellen und kirchlichen Liegenschaften erfolgte am 12. April letzten Jahres und betraf insgesamt 82 kirchliche Gebäude.
Bei den vom zuständigen Regierungsausschuss untersuchten Kirchen handelt es sich hauptsächlich um solche, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Bau von christlichen Gotteshäusern errichtet wurden. Der Ausschuss hat somit die Aufgabe zu prüfen, ob Tausende von christlichen Kirchen und Gotteshäusern, die in der Vergangenheit ohne die erforderlichen Genehmigungen gebaut wurden, den im neuen Gesetz festgelegten Standards entsprechen. Die Kontrolle führt in der Regel zur Legalisierung von Gotteshäusern.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in ganz Ägypten viele Kirchen und Kapellen spontan und ohne alle erforderlichen Genehmigungen gebaut. Auch heute noch werden solche Gebäude, die von lokalen christlichen Gemeinschaften ohne gesetzliche Genehmigung errichtet wurden, immer wieder als Vorwand benutzt, um sektiererische Gewalt zu schüren.
Das Gesetz über Gotteshäuser vom August 2016 war ein objektiver Fortschritt für die christlichen Gemeinschaften Ägyptens im Vergleich zu den sogenannten "10 Regeln", die das Innenministerium 1934 in die osmanische Gesetzgebung aufgenommen hatte und die unter anderem den Bau neuer Kirchen in der Nähe von Schulen, Kanälen, Regierungsgebäuden, Eisenbahnen und Wohngebieten untersagten. In vielen Fällen hatte die strikte Anwendung dieser Vorschriften den Bau von Kirchen in von Christen bewohnten Städten und Dörfern verhindert, insbesondere in den ländlichen Gebieten Oberägyptens.
(GV) (Fides 24/8/2021)


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