ASIEN/USBEKISTAN - Neues Gesetz über “Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen” definiert das Konzept “Mission” neu

Mittwoch, 14 Juli 2021 religionsfreiheit   katholische kirche   menschenrechte  

Taschkent (Fides) - Das am 7. Juli in Usbekistan verabschiedete neue Gesetz "Über die Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen" hat viele positive Auswirkungen. Dieser Ansicht sind Pater Jerzy Maculewicz, der Apostolische Administrator von Usbekistan, und Pater Ariel Alvarez Toncovich, Priester des Instituts des fleischgewordenen Wortes und Pfarrer von Samarkand.
„Dieses Gesetz, das alle Religionsgemeinschaften in Usbekistan betrifft, schützt die Gewissensfreiheit: Jeder kann sein eigenes Glaubensbekenntnis wählen. Zu beachten ist, dass das Land säkular ist und es eine klare Trennung zwischen Religion und Staat gibt“, erklärt Pater Toncovich. Anschließend erklärt der Priester, wie das neue Gesetz dazu beiträgt, ein wichtiges Hindernis für Missionare auf usbekischem Territorium zu überwinden: „In diesem Teil der Welt wird das Wort ‚Mission‘ nicht positiv verstanden, sondern als Zwang, als erzwungene Auferlegung von Glaubensüberzeugungen, die darauf abzielt, Gläubige anderer Konfessionen abzuwerben. Dieses neue Gesetz hat den Verdienst, klarzustellen, was in Usbekistan unter den Begriffen „Mission“ und „Proselytismus“ zu verstehen ist, und legt fest, dass gerade die Ausübung von Druck auf den Einzelnen zum Religionswechsel verboten ist“. Dies sei der Bitte des Apostolischen Administrators Pater Jerzy Maculewicz zu verdanken, der zusammen mit anderen führenden usbekischen Religionsvertretern an einem der Treffen der vorbereitenden Treffen für die Ausarbeitung des Gesetzestextes teilgenommen hatte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, so der Pfarrer von Samarkand, sei, dass die Reform Kindern nicht den die Teilnahme an Veranstaltungen religiöser Organisationen verbiete, sofern die Mitgliedschaft spontan erfolgt und die Zustimmung der Eltern vorliege: "Sicher können wir im Allgemeinen sagen, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die uns erlaubt, in Ruhe zu arbeiten und die uns keine weiteren Grenzen auferlegt “, schließt Pater Toncovich.
Auch aus bürokratischer Sicht lassen sich Verbesserungen absehen, wie Pater Jerzy Maculewicz erklärt: „Um eine neue Pfarrei anzumelden, war es in der Vergangenheit notwendig, mindestens hundert Unterschriften von Personen zu sammeln, die sich für eine Gemeindemitgliedschaft interessiert hatten, und es war notwendig, die Zustimmung der Einwohner der Region einzuholen. Mit der neuen Gesetzgebung müssen die Unterzeichner nur noch fünfzig sein und die Zustimmung der Bevölkerung ist nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wird es endlich möglich sein, die Unterlagen elektronisch einzureichen: Die Antwort muss innerhalb präziser Fristen erfolgen und im Falle einer Ablehnung immer mit einer Begründung versehen sein“, erklärt der Apostolische Administrator.
Usbekistan beschreitet seit 2016, nach dem Tod des autoritären Präsidenten Islom Karimov, einen langsamen Weg der Öffnung im Rahmen der so genannten „Strategie 2017-2021“, die auch „interethnische Harmonie und religiöse Toleranz“ als „Priorität“ der staatlichen Intervention vorsieht. Wie der Apostolische Administrator mitteilte, hat die Regierung die führenden Vertreter aller in Usbekistan anwesenden Religionen um eine Stellungnahmen zu der Reform gebeten und dies in einem Land, in dem es aufgrund seiner Natur als Scharnier zwischen zwei Welten ein ausgeprägtes Bewusstsein für Ökumene gibt. Geschichtlich gesehen, so der Franziskaner, "hat die Seidenstraße die Besonderheiten dieses Landes stark geprägt: Reisende, die die Straße von Europa nach China bereisten, machten hier oft Halt".
Die Koexistenz zwischen Kulturen und Religionen geht jedoch auf viel ältere Zeiten zurück: In Buhara gibt es eine mindestens 600 Jahre alte Synagoge. Nach Aussage der jüdischen Gemeinde reichen deren Wurzeln in die Zeit vor etwa 2000 Jahren zurück. Im 8. Jahrhundert n. Chr kamen die ersten Muslime in die Region und bis zum 13. Jahrhundert lebte hier eine große Gemeinschaft nestorianischer Christen. Darüber hinaus begünstigte die sowjetische Vorherrschaft die Ankunft und Vermischung verschiedener Nationalitäten. Oftmals zogen die in die Gulags Sibiriens geschickten Polen nach der Zeit der Zwangsarbeit aufgrund des günstigen Klimas und der Anwesenheit vieler anderer Landsleute nach Usbekistan.
Nach Angaben des usbekischen Parlaments „gibt es heute auf dem Territorium der Republik 2.277 Organisationen von 16 verschiedenen religiösen Konfessionen“, darunter insgesamt 2094 islamische Gemeinden mit Sitz in 2067 Moscheen und 166 christliche religiöse Organisationen, 8 jüdische Gemeinden, 6 Bahà'í-Gemeinden, eine Hare-Krishna-Gesellschaft, ein buddhistischer Tempel. Es existiert im Land auch eine Interreligiöse Bibelgesellschaft. Derzeit hat die kleine usbekische katholische Gemeinde mit etwa 3.000 Mitgliedern insgesamt fünf Pfarreien im ganzen Land: Neben den etwa 700 Gläubigen Taschkents gibt es kleine Gemeinden in Samarkand, Buchara, Urgench und Fergana. In Angren, wo demnächst eine neue Kirche gebaut werden soll, gibt es 25 Gläubige.
(LF) (Fides 14/7/2021)


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