AFRIKA/NIGERIA - Verfassungsreform: Bischöfe fordern gleiche Rechte für alle

Freitag, 11 Juni 2021 bischöfe   schariah   gewissensfreiheit   religionsfreiheit  

Abuja (Fides) - „Um den Frieden und die Einheit des Landes zu garantieren, muss der Sonderstatus, den der Islam de facto in unserer Verfassung genießt, abgeschafft werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, der Islam in der Verfassung viele Male erwähnt wird, während das Christentum oder eine andere Religion in der Verfassung nicht eine einzige Erwähnung findet.
Unter Hinweis darauf, dass "die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria von 1999 ein Produkt der Armee ist", bekräftigen die Bischöfe, bei der Revision der Verfassung von 1999 müsse deshalb berücksichtigt werden, dass „die Charta von 1999 Christen und Anhänger anderer Religionen ….benachteiligt hat“.
Im Jahr 1999 fiel die Militärdiktatur, aber um den Demokratisierungsprozess zu schützen, wurde den Gouverneuren der verschiedenen Staaten in der neuen Verfassung ein großer Freiheitsspielraum hinsichtlich der Art des Rechtssystems gelassen, das in ihrer eigenen Gerichtsbarkeit anzuwenden ist, so dass im Laufe der Jahre in 12 nördliche Bundesstaaten der Föderation, die Scharia auch in Strafsachen als Grundlage herangezogen wird.
Nach Ansicht der Bischöfe hat diese Situation Formen der Diskriminierung von Nichtmuslimen und der Nichtachtung grundlegender Menschenrechte wie der Gewissensfreiheit begünstigt.
"Es gibt viele Beschwerden über die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria von 1999 im Hinblick auf die Errichtung einer Staatsreligion, der Achtung der Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf freien Religionswechsel, und die Gleichheit aller Religionen vor dem Gesetz“, so die Bischöfe in ihrem Memorandum.
„Die Autoren der Verfassung von 1999 haben damit Scharia-Gerichte für Muslime geschaffen, in denen ein Christ nicht zum Kadi und Großkadi des Scharia-Berufungsgerichts ernannt werden kann. Daraus schließen wir, dass Muslime ein ausschließliches Gericht haben, das ihre Angelegenheiten regelt und zu dem nur Richter ihres Glaubens ernannt werden können, dies jedoch nicht für Christen oder Menschen anderer Religionen gilt. Dies führt zu einer gravierenden Ungleichheit und Unterrepräsentation in der nigerianischen Justiz aus verfassungsrechtlicher Sicht“, beklagen die Bischöfe. „Die Einrichtung der Scharia-Berufungsgerichte in unserer Verfassung ist daher unvereinbar mit den Abschnitten 10 und 38 der Verfassung von 1999. Dies kommt der Annahme einer Staatsreligion gleich, die Artikel 10 der Verfassung von 1999 verbietet“, betonen sie in diesem Zusammenhang.
Um diesen Zustand zu beheben, sollten nach Ansicht der nigerianischen Bischöfe, alle Verweise auf die Scharia und jedes andere diskriminierende oder spaltende Gesetz bei der zukünftigen Änderungen der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria gestrichen werden.
(L.M.) (Fides 11/6/2021)


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