ASIEN/SRI LANKA - Parlamentarische Kommission soll sich mit dem Anti-Bekehrungs-Gesetz und seinen Auswirkungen befassen

Donnerstag, 18 Mai 2006

Colombo (Fidesdienst) - In Sri Lanka wurde eine Parlamentarische Kommission mit der Untersuchung der Vorschläge zur Einführung eines so genannten Anti-Bekehrungs-Gesetzes beauftragt. Die Kommission, unter Vorsitz von Staatspräsident Mahinda Rajapakse, wird aus 14 Parlamentariern bestehen, die den verschiedenen religiösen Gruppen angehören: darunter 4 Buddhisten, 5 Katholiken, 4 Hindus, 1 Muslime. Die Kommission wird sich insbesondere mit zwei Gesetzentwürfen befassen, die dem Parlament bereits vorliegen und über die dort abgestimmt werden soll. Dabei soll insbesondere die innere Logik und die Übereinstimmung mit den Prinzipien der Verfassung des Landes und mit den Menschenrechten untersucht werden.
Die katholische Kirche und religiöse Minderheiten begrüßten unterdessen die Einsetzung des parlamentarischen Ausschusses, denn sie hatten bereits vor einiger Zeit entsprechende Vorträge gemacht. Insbesondere die Religionsgemeinschaften schlugen die Einrichtung einer gemischten Kommission vor, in der weltliche und religiöse Mitglieder vertreten sein sollten.
Bei den zu untersuchenden Gesetzentwürfen geht es um die „Bill on Prohibition of Forcible Conversion“ und den „Act fort eh Protection of Religious Freedom“.
´Die „Bill on Prohibition of Forcible Conversion“ wurde von der Jathika Hela Urumaya (JHU) eingereicht, in der sich buddhistische Mönche zusammenschließen. Dieser Entwurf wurde bereit 2004 vorgelegt. Er sieht vor, dass jeder Bürger des Landes bei örtlichen Behörden innerhalb einer festgelegten Zeit eine eventuelle Bekehrung melden muss, und dass „niemand Personen durch Zwang oder mit betrügerischen Methoden zur Bekehrung von einer Religion zu einer anderen bewegen darf.“ Für Verstöße gegen dieses Gesetz ist sind eine Haftstrafe von bis zu 7 Jahren und Geldstrafen von bis zu 500.000 Rupie (umgerechnet rund 5.000 Dollar) vorgesehen.
Der „Act for the Protection of Religious Freedom“ soll jede Art von Bekehrung verbieten. Er sieht eine Strafe in Höhe von bis zu sieben Jahren Haft und hohe Geldstrafen vor. Das Gesetz würde außerdem ein unabhängiges von buddhistischen Mönchen kontrolliertes Justizsystem vorsehen, das Sanghadihikarana (buddhistisches Gericht), das über Klagen entscheidet, die von den Bürgern eingereicht werden, ohne dabei mit der Polizei oder den staatlichen Gerichten zusammen zu arbeiten.
Die Bischöfe betonten, dass auch sie ihrerseits Bekehrungen ablehnen, die unter Bedingungen stattfinden, „die nicht ethischen Kriterien entsprechen“ und verurteilen betrügerische Methoden und Abwerbung von Gläubigen durch Bezahlung von Geldbeträgen. Auf der anderen Seite erinnern sie daran, dass eine authentische Bekehrung die Beziehung zwischen dem Menschen und Gott betrifft und kein Gesetz den Anspruch erheben darf, die Gewissensfreiheit zu beeinträchtigen.
Die Billigung eines Gesetzes, das Bekehrungen verbietet, wird nach Ansicht der Bischöfe bestehende Probleme nicht lösen: „Im Gegenteil, ein solches Gesetz wird weitere Probleme schaffen: es dabei geht nicht nur um den Verstoß gegen die Religionsfreiheit sondern auch darum, dass der Unterdrückung religiöser Minderheiten der Weg geebnet wird“.
Jüngste Episoden haben diese Besorgnis bestätigt: in weniger als einem Monat wurden in Sri Lanka drei christliche Kirchen von buddhistischen Gruppen angegriffen. Es wird im Land weder Frieden, noch Entwicklung und Wohlstand oder echte Demokratie geben - so Vertreter der katholischen Kirchen - wenn nicht für jeden Bürger Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert werden. (Fidesdienst, 18/05/2006 - 43 Zeilen, 489 Worte)


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