AMERIKA/KOLUMBIEN - „Gesetzte entsprechen nicht immer moralischen Kriterien und Glaubende sollten sich bewusst sein, dass Abtreibungen auch zukünftig ein Verbrechen sind. Die Kirche sieht dafür die Exkommunikation vor“, so Kardinal Rubiano Saenz

Montag, 15 Mai 2006

Bogotà (Fidesdienst) - Nachdem Urteil des Kolumbianischen Verfassungsgerichts, mit dem im Land in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Straffreiheit bei Schwangerschaftsunterbrechungen gilt, erinnert der Erzbischof von Bogotà, Kardinal Pedro Rubiano Saenz, in einer Verlautbarung daran, dass die Kirche für dieses Verbrechen die „umgehende Exkommunikation“ vorsieht.
Vor allem erinnert der Kardinal daran, dass „Die Kirche die Verantwortung dafür trägt, in das öffentliche Leben einzugreifen, wenn es darum geht, das Menschenleben und die Menschenwürde zu schützen“. Außerdem „wohnt das Prinzip des Schutzes des menschlichen Lebens vom Zeitpunkt der Zeugung bis zum natürlichen Tod in Wesen des Menschen inne, was der Glaube bestätigt, und es ist unverletzlich“. Deshalb sehe die Kirche zur Vorbeugung gegen den Schwangerschaftsabbruch, was nichts anderes sei als der absichtliche Mord an einem ungeborenen Kind im Leib der Mutter, die sofortige Exkommunikation vor (vgl. CIC 1398).
Kardinal Rubiano Saenz erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass auf der Grundlage der kolumbianischen Verfassung „das Wohl jedes menschlichen Wesens Zweck des Gesetzes ist“ und obschon die Abtreibung durch das Urteil des Verfassungsgerichts in einigen Fällen straffrei sein wird, „ändert dies nichts an den schwerwiegenden Folgen und der moralischen Beurteilung“. Das Gesetz entspreche nicht immer moralischen Kriterien und Glaubende sollten sich bewusst sein, „dass Abtreibungen auch zukünftig ein Verbrechen sind“. Deshalb sollten sie die Kraft besitzen, das Menschenleben zu respektieren und zu schützen und insbesondere das Leben von ungeborenen Kindern“ (RG) (Fidesdienst 15/05/2006 - 25 Zeilen, 257 Worte)


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