AFRIKA/SUDAN - Auftreten erster Fälle von Chikungunyafieber führt zu Verlängerung des Lockdowns

Mittwoch, 10 Juni 2020

Kassala (Fides) – Das Auftreten erster Fälle von Chikungunyafieber, an dem vor einigen Jahren viele Menschen im Sudan starben (vgl. Fides, 15.11.2015), gibt im Bundesstaat Kassala an der Grenze zu Eritrea Anlass zu besonderer Sorge. Die örtlichen Gesundheitsbehörden haben Befürchtungen geäußert, dass die von Stechmücken übertragene Infektionskrankheit sich zu einer weiteren Epidemie ausweiten könnte, und deshalb die vorbeugenden Maßnahmen gegen das Vordringen von Covid-19 verstärkt.
Das Technische Komitee für Gesundheitskrisen in Kassala hat unter anderem die Verlängerung des Lockdown um weitere zehn Tage empfohlen um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Die Märkte öffnen nur von 6 bis 12 Uhr und der öffentliche Transport ist weiterhin verboten. Die Gesamtzahl der Covid-19-Fälle im Bundesstaat Kassala beträgt 53, davon allein 33 in der gleichnamigen Stadt, 19 in New Halfa und einer in Reefi Kassala.
Wie der Radiosender “Dabanga” im Bundesstaat Khartoum mitteilt, beobachtet das Gesundheitsministerium den Gesundheitszustand von über zweitausend Menschen, die in ihren jeweiligen Häusern unter Quarantäne gestellt werden, während der Joint Central Coronavirus Emergency Room di Khartoum die Patienten in Quarantäne mit zusätzlichen Hilfsmitteln versorgt, darunter auch Lebensmittelpakete.
Im Bundesstaat Red Sea forderten Aktivisten unterdessen nach dem Tod von zwei Patienten im Zusammenhang mit Covid 19 und der Bestätigung von neun neuen Corona-Infektionen vor wenigen Tagen eine vollständige Ausgangssperre und ein Reiseverbot im Bundesstaat.
Die Behörden im Staat El Gedaref haben hingegen die Öffnung Hauptmärkte von 6 bis 15 Uhr wieder genehmigt. Das Hohe Komitee für Gesundheitskrisen hat dabei jedoch angeordnet, soziale Distanz aufrechtzuerhalten und Gesichtsmasken zu tragen und erklärt, dass jeder Verstoß bestraft wird, während die Ausgangssperre von 18.00 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in Kraft bleibt und das Transportverbot zwischen Orten im Bundesstaat und für Reisen in andere Bundesstaaten bestehen bleibt. Landwirte dürfen sich nur mit einer von den örtlichen Behörden erteilten offiziellen Genehmigung fortbewegen.
(AP) (Fides 10/6/2020)


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