Mai 2006: „Dass die Verantwortlichen der staatlichen Institutionen in den Missionsländern durch angemessene Gesetze das Leben des Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod fördern und schützen“ Kommentar zur Missionsgebetsmeinung des Heiligen Vaters von Kardinal Juan Sandoval Iniguez, Erzbischof von Guadalajara (Mexiko)

Freitag, 28 April 2006

Guadalajara (Fidesdienst) - Dass in den Missionsländern … „Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19). Dieser Auftrag des Herrn ist in den Gedanken und im Herzen der Kirche stets lebendig. Die Kirche ist ihrem Wesen nach missionarisch, „und zur Völkerwelt von Gott gesandt, soll die Kirche ‚das allumfassende Sakrament des Heils sein. So müht sie sich gemäß dem innersten Anspruch ihrer eigenen Katholizität und im Gehorsam gegen den Auftrag ihres Stifters, das Evangelium allen Menschen zu verkünden.“ (Ad gentes 1).
Die Missionen entstehen im liebenden Herzen eines Gottes, der auch angesichts der Ferne und der Nachlässigkeit seiner Söhne und Töchter nicht resigniert. Die Liebe des Vaters ist eine grenzenlose Liebe. Sie kennt keine Grenzen weder hinsichtlich des Territoriums noch hinsichtlich der Kultur, der Rasse oder des Credo, alle sind wir Kinder des dreifaltigen Gottes. Alle sollen dich kennen, einziger wahrer Gott.
Die Verantwortlichen der staatlichen Institutionen … Der Apostel Paulus sagt: „Vor allem fordere ich zu Bitten und Gebeten, zu Fürbitte und Danksagung auf, und zwar für alle Menschen; für die Herrscher und alle die Macht ausüben, damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können“. (1Tim 2,1-2).
Das der Politik innewohnende Ziel ist das Gemeinwohl aller Menschen und aller Personengruppen. Eine gute Politik hilft den Menschen, damit sie in Freiheit und Solidarität leben, die der Menschenwürde entsprechen, die sich aus der sozialen Gerechtigkeit und dem Frieden ergibt.
Es ist allen klar, was im Kompendium der Soziallehre der Kirche geschrieben steht: „die Behörden sollen aufmerksam darüber wachen, dass die Einschränkung der Freiheit oder jegliche andere Last, die den Menschen auferlegt wird, nie deren Menschenwürde beeinträchtigt und die tatsächlich Ausübung der Menschenrechte ermöglicht“ (vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 133).
Wir beten dafür, dass in allen Ländern der Erde jene Behörden freien und verantwortlichen Gehorsam erfahren, die zur Achtung der Gerechtigkeit beitragen und damit das Gemeinwohl sichern.
Durch angemessene Gesetze fördern und schützen … „Wer den Herrn fürchtet, handelt so, und wer am Gesetz festhält, erlangt die Weisheit“ (Sir 15,1).
Die Gesetze der Staaten zielen darauf ab, das Gemeinwohl der Menschen zu garantieren und die Schwachen und Schutzlosen zu schützen. Der Staat hat die Pflicht das Leben seiner Bürger und das Gemeinwohl zu schützen. Keine Umfrage oder mehrheitliche Meinung oder Zustimmung darf die grundlegenden Güter des Menschen gefährden. Würde dies Geschehen, dann „schwindet jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten Wahrheit: das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzudriften. Da lässt sich alles vereinbaren, über alles verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das Recht auf Leben.“ (EV, 20).
Der verpflichtende Charakter des Gesetzes strebt nach dem Wohl eines jeden und aller, und ist gerade deshalb, dem Urteil des Individuums entgegengesetzt, das die eigenen Handlungen willkürlich bestimmen will, und bewahrt uns vor emotionaler Spontaneität. Die Grundlage der Universalität des Gesetzes wäre sein Bezug auf die Erfordernisse des Gemeinwohls. Dies spiegelt dessen Rationalität wider. Aus diesem Grund entstehen Gesetze unter den Bürgern, im Gemeinschaftsleben. Sie sind der objektive Rahmen der menschlichen Verantwortlichkeit. Das Gesetz darf nicht nur als einschränkenden juridische Basis verstanden werden, sondern es muss als sittliche Vision gefördert werden, so dass die Grundlage der Universalität des sittlichen Gesetzes und die Notwendigkeit einer Kodifizierung der Gesellschaft ihre objektiven Wurzeln in den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens finden. Die politischen Institutionen dürfen nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Organisation gesellschaftlicher Konventionen oder individueller Urteile verstanden werden. Die politische Ordnung nach gerechten und guten Formen des Zusammenlebens suchen. Das Gesetz darf nicht nur verbieten und strafen, sondern es muss auch als Lehre verstanden werden, damit es stets aktuell bleibt. Jede Art von Gesetz, das direkt oder indirekt dazu zwingt, gegen das Leben zu handeln, wäre in doppeltem Sinn ein irrationales und gefährliches Gesetz. Wir beten dafür, dass es stets gerechte Gesetze geben möge, die das Menschenleben schützen.
Das Menschenleben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod… „Lasst uns Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere auf dem Land“ (Gen 1, 26-27).
Die katholische Kirche zeichnete sich seit jeher durch ihr Engagement für den Schutz des Lebens aus und es gibt unzählige lehramtliche Aussagen hierzu. Wie zum Beispiel die beiden folgenden Stellen: „Es ist notwendig, dass man nie die Achtung der Menschenwürde aus den Augen verliert, vom Moment der Zeugung an, bis zum letzten Stadium einer Krankheit oder der Verdunkelung der geistigen Fähigkeiten. Erlaubt mir, dass ich hier die Überzeugung der Kirche betone: der Mensch besitzt stets seinen Wert als Person, da das Leben ein Geschenk Gottes ist … Die Eindringlichkeit der Kirche beim Schutz jedes Menschenlebens, von seiner Zeugung an gründet auf der ethischen Erfordernis dessen, was der Mensch selbst ist“. (Johannes Paul II. Strassburg, 8. Oktober 1988).
„Ich zögere nicht, vor euch und vor der ganzen Welt zu verkünden, dass jedes Menschenleben- vom Zeitpunkt seiner Zeugung an und in allen darauf folgenden Lebensphasen - heilig ist, denn das Menschenleben wurde nach dem Abbild Gottes geschaffen, Nichts übertrifft deshalb die Größe oder die Würde des Menschen. Das Menschenleben ist nicht nur eine Idee oder etwas Abstraktes. Das Menschenleben ist eine konkrete Realität eines Wesens, das lebt, handelt, wächst, sich entwickelt; das Menschenleben ist die konkrete Realität eines Wesens, das in der Lage ist zu lieben und der Menschheit zu dienen“. (Johannes Paul II., Rom 27. Oktober 1980).
Wir beten dafür, dass das Leben von seiner Zeugung an bis zu seinem natürlichen Tod geachtet wird. + Juan Card. Sandoval Iniguez (Fidesdienst, 28/04/2006 - 83 Zeilen, 875 Worte)


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