ASIEN/PAKISTAN - Müllabfuhr und Gebäudereinigung: Beschäftigte aus den Reihen der Minderheiten während der Corona-Krise besonders gefährdet

Dienstag, 28 April 2020 menschenrechte   diskriminierung   religiöse minderheiten   coronavirus  

Lahore (Fides) - In Pakistan sind etwa 95% der Arbeitskräfte, die bei der Müllabfuhr und bei der Reinigung von Krankenhäusern, Schulen und öffentlichen Einrichtungen beschäftigt sind, Mitglieder der religiösen Minderheiten: Diese Männer und Frauen, insbesondere Hindus und Christen, sind während der Corona-Epideie einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Sie sammeln kontaminierte Abfälle in Quarantänestationen in Krankenhäusern und im ganzen Land, und laufen Gefahr, bei den Schutzaßnahmen vernachlässigt zu werden. Der Oberste Gerichtshof Pakistans stellte deshalb in einem Urteil vom 13. April "für die in Krankenhäusern und anderen Orten bei der Reinigungs- und Desinfektions beschäftigten Arbeitskräfte", "den erforderlichen Schutz".
Die Arbeitskräfte, die für die Reinigung und Entsorgung gefährlicher Abfälle aller Art verantwortlich sind, haben bei der Arbeit kaum Schutzausrüstung zum persönlichen Schutz. "Wir fordern die Behörden nachdrücklich auf, sich schnell mit der Situation zu befassen, da nach Angaben des Obersten Gerichtshofs alle in der Sanitärversorgung beschäftigten Arbeitnehmer und insbesondere alle Mitarbeiter, die neben Ärzten tätig sind, mit angemessener Schutzausrüstung ausgestattet werden sollen", so Samuel Piyara, Präsident des Forums für den Schutz der Rechte von Minderheiten.
Shahid Mushtaq Asi, Präsident der Union der Mitarbeiter der Müllabfuhr, beklagt, dass Abfälle aller Art, einschließlich der sanitären Abfälle, von diesen Arbeitern ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen gesammelt werden. "Wir hatten die Behörden gebeten, diesen Arbeitern Desinfektionsmittel und Handschuhe zur Verfügung zu stellen. Und keiner von ihnen wurde bisher auf Coronavirus getestet. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird bisher nicht umgesetzt", betont er.
Prof. Dr. Muhammad Ashraf Nizami, Präsident der "Pakistan Medical Association", betont gegenüber Fides, dass "das Urteil des Obersten Gerichtshofs richtig ist und respektiert werden muss: Das Reinigungspersonal, das auf den Infektionsstationen arbeitet, benötigt wie alle angemessene Ausrüstung, denn es handelt sich um Mitarbeiter des medizinischen Personals, die direkt für die Patientenversorgung zuständig sind. "
"Wir begrüßen die Intervention des Obersten Gerichtshofs und verpflichten uns, seine Anweisungen für die Sicherheitsmaßnahmen von Gesundheitspersonal und Reinigungskräften zu befolgen", sagte Ijaz Alam Augustine, Bundesminister für Menschenrechte und Minderheiten, nach seinem Besuch in einem Krankenhaus, in dem alle Mitarbeiter bereits mit angemessenem Schutz ausgestattet waren.
Die Tatsache, dass die Mitarbeiter der Müllabfuhr und Gebäudereinigung meist religiösen Minderheiten angehören, beruht auf dem alten Kastensystem, das in den Gesellschaften des indischen Subkontinents immer noch weit verbreitet ist. In Pakistan wurde diese diskriminierende Praxis auch von öffentlichen Institutionen gefördert, in denen Arbeitsplätze größtenteils "Nicht-Muslimen” vorenthalten sind. "Es ist eine Doppelmoral", betont die Justitia-et-Pax-Kommission der pakistanischen Bischöfe und "ene diskriminierende Behandlung von religiösen Minderheiten".
(KN-PA) (Fides 28/4/2020)


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