AFRIKA/NIGERIA - Bischof von Awka: “Leben und Eigentum sind in Nigeria nicht geschützt”

Dienstag, 18 Februar 2020 bischöfe   gewalt  

Abuja (Fides) - "Die Menschen hier werden regelmäßig von Terroristen massakriert, die offenbar jetzt Christen ins Visier genommen haben. Der Schutz des Lebens und des Eigentums kann in Nigeria nicht mehr garantiert werden", sagte so Bischof Paulinus Chukwuemeka Ezeokafor von Awka im Bundesstaat Anambra im Süden Nigerias, der einen Appell zur Stärkung Sicherheit lanciert. Der Bischof beklagt Unterschiede zwischen den verschiedenen lokalen Sicherheitsbehörden der nigerianischen Bundesstaaten und stellte fest, dass zwei Priester aus der Diözese Awka im Bundesstaat Ondo entführt und anschließend von den Sicherheitsbehörden der Regierung des Bundesstaates Anambra befreit wurden. Dieser Staat - betonte er in diesem Zusammenhang - sei im Vergleich zu den anderen Staaten der Föderation relativ sicher.
Laut Bischof Ezeokafor sollte deshalb die Bundesregierung die Initiativen lokalen Sicherheitsbehörden unterstützen, darunter auch die Amotekun (Leopard)-Operation, die am 9. Januar dieses Jahres von den Gouverneuren von 6 Staaten im Südwesten Nigerias (Lagos, Oyo, Ogun, Ondo, Osun und Ekiti) auf den Weg gebracht wurde, um die jeweiligen Sicherheitbehörden der einzelnen Staaten zu koordinieren.
Auch andere katholische Bischöfe des Landes prangern die Gewalt, insbesondere gegen Christen, an und fordern die Bundes- und Kommunalbehörden auf, die Sicherheit aller zu gewährleisten. Bei der Beerdigung des Seminaristen, der aus dem Großen Seminar des Guten Hirten von Kakau im Bundesstaat Kaduna im Nordwesten Nigerias entführt und anschließend getötet wurde, beklagte Matthew Hassan Kukah von Sokoto, dass Präsident Muhammadu Buhari, sein Wahlversprechen zur Wiederherstellung der Sicherheit im Land nicht eingehalten habe (vgl. Fides 13/2/2020). In diesem Zusammenhang beklagte Bischof Kukah auch eine Politik, die die ethnischen und religiösen Spaltungen zwischen Nord und Süd vertieft habe.
(L.M.) (Fides 18/2/2020)


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